Keine PDF-Rechnungen mehr per E-Mail wegen members.ebay.com-Adressen!?!
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03-04-2020 18:37
Hallo,
wir sind jetzt seit mehreren Jahren auf eBay aktiv und nutzen die API-Schnittstelle, um Artikel und Bestellungen mit unserem Warenwirtschaftssystem zu synchronisieren.
Seit drei oder vier Tagen mehren sich bei den Kundendaten E-Mail-Adressen mit kryptischerSchlüssel@members.ebay.com.
Und seit heute bekommen wir bei diesen members.ebay.com-Adressen die Rückmeldung, dass E-Mails nicht zugestellt werden konnten, weil Sie angeblich gegen eBay-Richtlinien verstoßen.
Wir senden unsere Rechnungen als PDF per E-Mail an diese Kunden-Adresse. Ein Test hat ergeben, E-Mails mit PDF-Anhang geblockt werden.
Wir sind mehr als erschrocken über diese nicht kommunizierte Änderung der Kunden-Kommunikation seitens eBay.
Falls jemand eine Idee hat, wie wir jetzt die Rechnungen als PDF an die Kunden schicken können, der möge sich bitte melden. Eine Papierrechnung den Lieferungen beilegen kommt für uns nicht in Frage, schon alleine deswegen nicht, weil wir dafür viel zu oft Lieferadresse ungleich Rechnungsadresse haben.
Bleibt alle gesund.
Tim
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@baustoffexperten24 schrieb:Hallo,
wir sind jetzt seit mehreren Jahren auf eBay aktiv und nutzen die API-Schnittstelle, um Artikel und Bestellungen mit unserem Warenwirtschaftssystem zu synchronisieren.
Seit drei oder vier Tagen mehren sich bei den Kundendaten E-Mail-Adressen mit kryptischerSchlüssel@members.ebay.com.
Und seit heute bekommen wir bei diesen members.ebay.com-Adressen die Rückmeldung, dass E-Mails nicht zugestellt werden konnten, weil Sie angeblich gegen eBay-Richtlinien verstoßen.
Wir senden unsere Rechnungen als PDF per E-Mail an diese Kunden-Adresse. Ein Test hat ergeben, E-Mails mit PDF-Anhang geblockt werden.
Wir sind mehr als erschrocken über diese nicht kommunizierte Änderung der Kunden-Kommunikation seitens eBay.
Falls jemand eine Idee hat, wie wir jetzt die Rechnungen als PDF an die Kunden schicken können, der möge sich bitte melden. Eine Papierrechnung den Lieferungen beilegen kommt für uns nicht in Frage, schon alleine deswegen nicht, weil wir dafür viel zu oft Lieferadresse ungleich Rechnungsadresse haben.
Bleibt alle gesund.
Du hast in der Ebay-Mitteilung über den verkauften Artikel auch die entsprechende Emailadresse des Käufers
("Herzlichen Glückwunsch - Ihr Artikel xy wurde verkauft")
neben der Anmeldeadresse des Käufers wird die Emailadresse dort angezeigt - an diese Adresse die Rechnung per Mähl versenden....
M.E. solltest Du Dich dringend mit Deinem Fachanwalt unterhalten:
"Sie haben das Recht, binnen dreißig Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen."
"Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"
"Versichertes Paket mit Sendungsverfolgung"
was machst Du im Februar / Oktober etc.?
Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind extrem teuer.....
Abmahnungen ebenfalls.....
Wenn Du eine kurzfristige Überarbeitung nicht sicherstellen kannst:
alle Artikel OFFline stellen - bei knapp 5000 aktiven Angeboten läufst Du Gefahr direkt ins Visier von Familie Abmahnski zu geraten....
allerdings: zu Recht!
Dazu kommen noch Deine AGB - auch diese solltest Du dringend überarbeiten - durch die diversen Steuerzeichen wird der Text unleserlich und ist einem Fließtext gleichzusetzen: ebenfalls abmahnfähig....
Warst Du jemals bei einem Fachanwalt??
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
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Naja, wir werden sicher nicht anfangen manuell E-Mail-Adressen von der eBay-Webseite in unser System zu übernehmen. Die eBay-Gebühren sind schon, verglichen mit unseren anderen Verkaufskanälen, exorbitant hoch. Da wird man ja wohl erwarten können, dass eBay hier eine Lösung findet, wenn die von heute auf morgen einfach Änderungen an der API vornehmen ohne es mitzuteilen und ohne anscheinend die Auswirkungen bedacht zu haben.
Vielen Dank für den Hinweis bzgl. der Formatierung der AGB. Da war doch früher simples HTML zur Formatierung noch erlaubt, oder nicht? Ist erst wenige Monate her, wo wir die mit der Anwaltskanzlei überarbeitet haben.
"Dreißig Tage" sind übrigens völlig korrekt! Ganz im Gegenteil von "ein Monat" und zwar genau aus dem von Dir selbst genannten Grund! "Ein Monat" ist abmahnfähig, 30 Tage nicht! Deswegen wurde in den eBay-Rahmenbedigungen auch die Auswahl "30 Tage" vor einiger Zeit extra aufgenommen. 😉
Die anderen beiden Punkte habe ich an unsere Anwaltskanzlei zur Klärung weitergeleitet.
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""Dreißig Tage" sind übrigens völlig korrekt! Ganz im Gegenteil von "ein Monat" und zwar genau aus dem von Dir selbst genannten Grund! "Ein Monat" ist abmahnfähig, 30 Tage nicht!"
Du hast nichts verstanden - was machst Du im Februar eines Jahres - was im Dezember?
Der Gesetzgeber hat hier ganz klare Vorgaben gemacht die Du nicht einhältst - ergo abmahnfähig de Luxe!
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Abgesehen davon (und der kaputten Formatierung der AGB, mein Fehler) sind diese Texte 1 zu 1 von den Trusted Shops-Anwälten erstellt worden, für die sie auch bei Abmahnung haften. Die werden schon wissen was sie tun.
Von daher mache ich mir da keinen Kopf, schließlich bin ich Händler, für rechtliche Dinge habe ich Anwälte. Ich will mein Tagesgeschäft machen und das läuft gerade nur schleppend, weil eBay mal eben die API ohne Vorwarnung geändert hat. Aber anscheinend gibt es hier niemanden der dasselbe Problem und vielleicht schon eine technische Lösung hat.