abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kunder ersteigert, kann/will nicht zahlen

Hallo guten Morgen, am Sonntag lief die Auktion einer Küchenmaschine aus. Sofort nach Ende der Auktion teilt mir der Käufer mit dass es ein "Versehen" war und er kein Geld hat um zu zahlen. Ich habe den Vorgang auch gemeldet, aber was mache ich jetzt wegen der Küchenmaschine. Ich verkaufe privat Dinge die ich nicht brauche und möchte die Sachen dann auch los werden. Kann ich die Maschine ganz normal wieder einstellen? Hatte sie einem Mitbieter angeboten, dies hat aber irgendwie nicht geklappt.

 

Über einen Rat würde ich mich freuen

 

Mfg

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)


@grace*61  schrieb:

Hallo guten Morgen, am Sonntag lief die Auktion einer Küchenmaschine aus. Sofort nach Ende der Auktion teilt mir der Käufer mit dass es ein "Versehen" war und er kein Geld hat um zu zahlen. Ich habe den Vorgang auch gemeldet, aber was mache ich jetzt wegen der Küchenmaschine. Ich verkaufe privat Dinge die ich nicht brauche und möchte die Sachen dann auch los werden. Kann ich die Maschine ganz normal wieder einstellen? Hatte sie einem Mitbieter angeboten, dies hat aber irgendwie nicht geklappt.

 

Über einen Rat würde ich mich freuen

 

Mfg


Wie hast Du den Vorgang gemeldet? Hast du einen nicht bezahlten Artikel gemeldet oder en Kauf abgebrochen oder den Button "Käufer melden" benutzt oder nur eine Mail an ebay geschrieben?

 

Wenn du die Maschine wieder einstellen willst, dann wäre ein Kaufabbruch am Besten. Deinem Käufer schreibst Du, dass Du mit dem Rücktritt einverstanden bist und dann kannst Du mit der Maschine machen was Du willst. Das Angebot an unterlegenen Bieter war übrigens das gleiche wie wieder einstellen, nue dass es eben nur ein Angebot für einen bestimmten Käufer war und nicht für die Allgemeinheit. Sowas solltest Du nie machen, bevor mit dem ersten Käufer nicht alles geklärt ist.

 

Druck Dir die Nachricht des Käufers aus, dass er die Maschine nicht mehr haben will und bewahre sie bis 31.12.2023 auf. Ebay löscht das nach 6 Monaten und falls der Käufer in 2 Jahren auf die Idee kommt, dass er die Maschine doch gern hätte, dann hast Du ein Problem. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar gering, aber es gibt hier auf ebay nichts, was es nicht gibt. Ab 01.01.2024 ist die Sache verjährt und der Käufer kann nix mehr wollen.

 

Bei dem Kaufabbruch bekommst Du auch die Verkaufsprovision gutgeschrieben. Wieder einstellen oder  das Angebot an unterlegenen Bieter reicht dafür nicht. Dann zahlst du doppelt, weil Du zwei Mal verkauft hast.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder