Massenänderung MwSt Satz von 16% auf 19% (5% auf 7%) für nur einen Teil der Angebote
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25-12-2020 18:20
Hallo zusammen, zum 1.1.2021 müssen ja wieder die MwSt Sätze von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7% angehoben werden.
Da ich sowohl Angebote mit 16% MwSt und 5% MwSt habe aber auch mit Differenzbesteuerung, ist die Klassische Massänderung nicht möglich.
Ich kenne es von anderen Plattformen, wo mir für die Angebote mit 16% angeboten wird diese gebündelt zu ändern(auf 19%) und für die mit 5% auch.
Hier finde ich keinen Ansatz dafür sondern nur die Massenämderung eines neuen MwSt Satzes ohne Bezug auf den aktuellen Satz.
Danke für die Hilfe im voraus
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@edv-smtec schrieb:Hallo zusammen, zum 1.1.2021 müssen ja wieder die MwSt Sätze von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7% angehoben werden.
Da ich sowohl Angebote mit 16% MwSt und 5% MwSt habe aber auch mit Differenzbesteuerung, ist die Klassische Massänderung nicht möglich.
Ich kenne es von anderen Plattformen, wo mir für die Angebote mit 16% angeboten wird diese gebündelt zu ändern(auf 19%) und für die mit 5% auch.
Hier finde ich keinen Ansatz dafür sondern nur die Massenämderung eines neuen MwSt Satzes ohne Bezug auf den aktuellen Satz.
Danke für die Hilfe im voraus
bitte im Forenbeitrag schreiben - nicht per PN!
Sie müssen in drei Schritten vorgehen:
Schritt 1: alle Artikel die jetzt mit 16% gelistet sind bearbeiten und auf 19% umstellen
Schritt 2: alle Artikel die jetzt mit 5% gelistet sind bearbeiten und auf 7% umstellen
Schritt: eine gültige/aktuelle WRB vom Fachanwalt ausarbeiten lassen - diese im Gewerblichen Account hinterlegen und DANN das gebündelte Bearbeiten aller Online-Angebote durchführen.
Dann wird der (aktuell abmahnfähige Passus) "der Verkäufer nimmt den Artikel nicht zurück" überschrieben....
Dazu wäre es sinnvoll wenn Sie sich für einen Zeitraum entscheiden und keinen (abmahnfähigen!) Mischmasch veröffentlichen:
14 Tage
1 Monat
Das hier sollten SIe aus Ihren Angeboten entfernen - mag Ebay überhaupt nicht:
"Wir suchen regelmäßig für unsere Kunden Netzwerkhardware
(vorzugsweise Cisco, Juniper und HP).
Schreiben Sie uns an wenn Sie Netzwerkhardware zu veräußern haben."
könnte auch als "Verkauf an Ebay vorbei > Gebührenumgehung" gemeldet/geahndet werden....
Dann ist es ratzfatz vorbei mit dem Ebay-Verkauf....
dies könnte durch eine (z.Zt. berechtigte!) Abmahnung noch beschleunigt werden.....
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und wo ist jetzt das Problem?
Dann führen Sie die Änderung halt in 3 Schritten -wobei:
Sie sollten noch einen vierten durchführen und die abmahnfähigen Angebote - komplett- aktualiseren!