Nach Zahlungsverweigerung wurde der Kauf storniert und versehentlich 2 x neu eingestellt.
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15-03-2020 10:37
Leider habe ich den Artikel 2 mal neu eingestellt. Auf beide wurde bereits geboten. Habe einen Bieter gebeten sein Gebot zurückzunehmen damit ich den Artikel rausnehmen kann. Leider keine Antwort. Weiß jemand einen Rat?
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@btriyadh schrieb:Leider habe ich den Artikel 2 mal neu eingestellt. Auf beide wurde bereits geboten. Habe einen Bieter gebeten sein Gebot zurückzunehmen damit ich den Artikel rausnehmen kann. Leider keine Antwort. Weiß jemand einen Rat?
https://www.ebay.de/itm/184191508082?_trksid=p2471758.m4704
Warum wurde die Zahlung verweigert? Und warum hast du den Kaufvertrag nicht durchezogen bei dem guten Preis?
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
Jetzt hast du zwei Käufer:-(
https://www.ebay.de/bfl/viewbids/184209282270?item=184209282270&rt=nc&_trksid=p2047675.l2565
Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Schreib dem Höchstbieter sofort, dass du wegen Irrtum, zweimal aus Versehen eingestellt, beendet hast und lad ihn zum Mitbieten beim anderen Angebot ein!
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Scheint aus der Branche zu sein!
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Ja, schau dich schon mal nach einem Anwalt um.
Hier auf Ebay werden rechtverbindliche Kaufverträge nach BGB abgeschlossen und diese sind dann zu erfüllen.
Da kannst du nicht einfach beenden, Gebote streichen, ignorieren, abbrechen oder was dir gerade einfällt.
Sowas kann sehr teuer werden für dich, da JEDER Käufer locker deine Ware einklagen kann!
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@btriyadh schrieb:Leider habe ich den Artikel 2 mal neu eingestellt. Auf beide wurde bereits geboten. Habe einen Bieter gebeten sein Gebot zurückzunehmen damit ich den Artikel rausnehmen kann. Leider keine Antwort. Weiß jemand einen Rat?
Hallo @btriyadh
du hättest den Artikel überhaupt nicht wieder einstellen dürfen, nicht einmal einmal.
Du hast einen Vertrag aus dem Verkauf vom 10.03.2020.
Drei Tage später stellst du bereits neu ein und jetzt beendest du noch ein Angebot was bereits beboten war, auch hier liegt jetzt ein Vertrag vor?
Wenn hier nur ein Bieter bei ist der mehr Hintern in der Hose hat als du, dann bekommst du richtig Probleme.
Du kannst hier keine rechtsverbindlichen Verträge brechen wie du möchtest.