Negative Bewertung nach Kauf-Abbruch wg. nicht aktueller Artikelbeschreibung..
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10-09-2020 02:51
Hallo eBay-Profis,
ich habe dieser Tage eine alte Hinterachse verkauft, die Anzeige war hier ca. 2 Jahre lang online. In dieser Zeit hat die Achse leider einen Wasserschaden (Rost) und einen weiteren lagerbedingten Schaden erlitten (es fiel etwas drauf), beides wurde mir erst bei der letzten Prüfung offenbar. Das ist natürlich nicht optimal, aber erstmal weiter..
Ich habe den Käufer über den verschlechterten Zustand informiert und ihm angeboten den Kauf abzubrechen. Er schien etwas empört darüber aber willigte ohne weiteres ein - ich wollte die Achse nun verschrotten und dachte die Sache sei damit erledigt.
Leider hat der Käufer mir daraufhin eine negative Bewertung hinterlassen.
Ist das ein zu erwartendes Ergebnis?
Ich habe dem Käufer immer sehr ausführlich und freundlich geschrieben. Der Käufer hatte die Achse bis dahin weder bezahlt, noch abgeholt und gab auch keine Rückmeldung auf die möglichen Abholzeiten die ich ihm mitteilte. Von Kauf bis Abbruch / Bewertung vergingen 3 Tage.
Freundliche und ausführliche Bitten die Bewertung zu ändern, weil niemand einen Schaden erlitten hat, wurden bislang - meist schroff - abgewiesen. Hat die Gemeinde Vorschläge wie ich mich mit dem Käufer noch einigen kann?
Vielen Dank vorab! o)
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@rubinjo schrieb:Hallo eBay-Profis,
ich habe dieser Tage eine alte Hinterachse verkauft, die Anzeige war hier ca. 2 Jahre lang online. In dieser Zeit hat die Achse leider einen Wasserschaden (Rost) und einen weiteren lagerbedingten Schaden erlitten (es fiel etwas drauf), beides wurde mir erst bei der letzten Prüfung offenbar. Das ist natürlich nicht optimal, aber erstmal weiter..
Ich habe den Käufer über den verschlechterten Zustand informiert und ihm angeboten den Kauf abzubrechen. Er schien etwas empört darüber aber willigte ohne weiteres ein - ich wollte die Achse nun verschrotten und dachte die Sache sei damit erledigt.
Leider hat der Käufer mir daraufhin eine negative Bewertung hinterlassen.
Ist das ein zu erwartendes Ergebnis?
Ich habe dem Käufer immer sehr ausführlich und freundlich geschrieben. Der Käufer hatte die Achse bis dahin weder bezahlt, noch abgeholt und gab auch keine Rückmeldung auf die möglichen Abholzeiten die ich ihm mitteilte. Von Kauf bis Abbruch / Bewertung vergingen 3 Tage.
Freundliche und ausführliche Bitten die Bewertung zu ändern, weil niemand einen Schaden erlitten hat, wurden bislang - meist schroff - abgewiesen. Hat die Gemeinde Vorschläge wie ich mich mit dem Käufer noch einigen kann?
Vielen Dank vorab! o)
Mit der negativen Bewertung bist du noch gut bedient.
Über Deinem Angebot steht: "Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich."
Verkäufe auf ebay sind verbindlich. Der Artikel hat der Beschreibung zu entsprechen - auch wenn er 2 Jahre lang hier rumdümpelt.
Dein Käufer hat durchaus einen Schaden erlitten. Er hat einen Artikel gekauft und nicht bekommen. Er hat zumindest Zeit in die Suche investiert - um dann am Ende doch ohne Achse dazustehen. Das ist ärgerlich und darf entsprechend bewertet werden. Es kann auch sein, dass der Artikel, den er nun kaufen muss, teurer ist. Dann hätte der Käufer sogar einen finanziellen Schaden.
Als Verkäufer hast Du nun mal kein Widerrufsrecht. Dein Käufer hätte übrigens auch die Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz fordern können, falls die ersatzbeschaffung teurer ist als Dein Artikel.
Dem Käufer jetzt vorzuwerfen, er hätte ja nicht abgeholt oder bezahlt, ist schon ein bißchen daneben. Was soll er denn mit dem Teil, wenn Du ihm schon schreibst, dass es Schrott ist? Logisch kommt er dann nicht abholen und bezahlen. Das ist aber nicht Verschulden des Käufers, das liegt in Deiner Verantwortung, weil der Artikel nicht so wie beschrieben ist.
Also ja, die negative Bewertung ist das zu erwartende Ergebnis der vorangegangenen Ereignisse und wenn es dabei bleibt, hast du noch Glück.
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"Defekt nicht erwähnt das unbrauchbar verbogen ist und was drauf gefallen ist "
Hallo @rubinjo
mit der Bewertung wirst du leben müssen, da sie ja wohl den Tatsachen entspricht.
Der Käufer wollte eine Achse kaufen und hat nun ein negatives Kauferlebnis welcher er entsprechend bewerten darf.
Einziger Trost für dich, nach 12 Monaten fliegt der rote Punkt wieder aus der Wertung.
Lerne daraus und beschreibe in Zukunft aktueller.
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ja, war das denn überhaupt ein Kauf, wenn vorab nicht bezahlt und abgeholt wurde, ich dem Käufer das Zustands-Update rechtzeitig übermittelt habe und der Kauf dann eben annulliert wurde? War das nicht eher nur ein "Kaufinteresse"? Die Ware bleibt bis zur Bezahlung doch mein Eigentum, oder nicht?
Ich frage mich wie er bewertet hätte, wenn ich ihn erst bezahlen und 400 km hätte anreisen lassen.
Das wäre ganz sicher eine negative Erfahrung, aber da ich schnell reagiert und weiteren Aufwände für alle Beteiligten verhindert habe, finde ich die negative Bewertung doch etwas unverhältnismäßig.
Der Käufer war bis dahin auch kein Engel. Unfreundliche Nachrichten, keine Reaktion auf Abholtermin-Anfrage und ein Versuch einer Nachverhandlung - gleich vorab vor dem Zustands-Update, weil ich seinen ersten Preisvorschlag nicht angenommen hatte.
Da verliert man dann doch etwas den Glauben, es heisst doch man solle nicht mit Steinen werfen.. oder so? o)
Danke und Gruß!
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Natürlich kommt mit dem auslösen des Sofortkaufs, oder dem höchsten Gebot bei einer Auktion ein Kaufvertrag nach dem BGB zustande.
Der Käufer hat den Preis zu zahlen und du hast wie beschrieben zu liefern.
Was du gemacht hast, du bist einseitig von deiner Verpflichtung abgewichen und dazu nicht berechtigt.
Der Käufer könnte jetzt sogar einen Ersatzkauf tätigen und eventuell entstehende Mehrkosten von dir einfordern, sei froh wenn er es nicht macht und es ber der Roten bleibt.
Ebay ist kein Spielplatz für Sachen, ich habe den Schaden ja nachgemeldet.
Du hättest dich im Vorfeld bereits über den aktuellen Zustand informieren müssen.