Nicht bezahlte Artikel: Fall eröffnen aber auf Zahlung bestehen?!
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14-11-2020 12:10
Hallo Leute,
mir geht es langsam gehörig auf die Nerven, dass doch viele der Meinung sind ihre ersteigerten Artikel nicht bezahlen zu müssen.
Aktuell hat jemand 6 Filme gekauft und reagiert auf gar nichts - eine absolute Unverschämtheit.
Da es sich dabei um neuere Filme handelt, die zudem noch fast täglich im Wert fallen, sehe ich es jetzt nicht ein, den Kauf abzubrechen und alle sechs Filme wieder einzustellen.
Viel mehr werde ich auf die Zahlung bestehen und einen Anwalt einschalten.
Jetzt meine Frage: Muss/Kann ich in diesem Fall auch einen Fall bei ebay eröffnen, um mich vor einer negativen Bewertung zu schützen oder wird der Kauf dann nach einer Frist automatisch abgebrochen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Hallo @questioner2004
Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen längstens 36 Tage ab Verkauf schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
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Tag, @questioner2004
"Jetzt meine Frage: Muss/Kann ich in diesem Fall auch einen Fall bei ebay eröffnen, um mich vor einer negativen Bewertung zu schützen oder wird der Kauf dann nach einer Frist automatisch abgebrochen?"
Ja, Nichtzahlerfall eröffnen.
Nein, nichts schützt dich vor einer negativen Bewertung, der Käufer verliert nur dann sein Bewertungsrecht wenn er nicht im geöffnenten Fall reagiert.
Schliesst du den Fall mit Verwarnung, verliert er sein Bewertungsrecht.
NEIN, da wird nichts automatisch geschlossen, das muss jeder VK immer selbst aktiv machen, sonst gibt es auch keine Provision zurück.
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Und ich will meine Provision nicht zurück, ich will mein Geld haben, keine schlechte Bewertung weil nicht meine Schuld und dass der Käufer verwarnt wird. Wer gleich sechs Artikel ersteigert und nicht zahlt handelt mit Vorsatz - äußere Umstände mal außen vor.
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Häh? Na ja klar... wenn du keine Provision zurück willst, dann lass es eben sein.
Klar steht das dort so. Da aber 99,9% der Vk ihre Provision zurück haben möchten, habe ich dir lediglich den Weg aufgezeigt, wie du das handhaben musst.
Und wenn du luschig keinen Nichtzahlerfall meldest und nicht aktiv schliesst, wird der Käufer auch nicht verwarnt, so einfach ist das.
Konnte nicht ahnen, dass du auf Geld verzichten möchtest.
Wenn du dein Geld haben willst, verklag den Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrags und fertig.
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luschig deshalb, weil der Käufer dann von eBay nicht verwarnt wird, wenn Du sechs Nichtzahlerfälle öffnest und mit einer Verwarnung für den Käufer schließt, hat er schon einmal sechs Verwarnungen für nicht bezahlte Artikel an der Backe. Da man potentielle Bieter mit zwei oder mehr Verwarnungen von seinen Angeboten ausschließen kann, tust Du anderen Verkäufern auf eBay einen Gefallen, einen solchen Spaßbieter aus dem Verkehr zu ziehen. Und das ist doch echt luschig, dabei nur an sich selbst zu denken

Und die Meldungen wegen unbezahlter Artikel haben keinerlei Einfluss auf den Kaufvertrag, der ist weiterhin gültig. Damit gibst Du eBay nur bekannt, dass der Käufer nicht innerhalb der angegebenen Frist gezahlt hat. Das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages zu klagen bleibt davon unbenommen.
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ich fühle mich jetzt echt missverstanden. Denn genau das wollte ich doch wissen: Kann ich einen Fall bei ebay eröffnen, sodass der Käufer eine Verwarnung bekommt UND der Kaufvertrag bestehen bleibt. Das ist doch genau das was ich möchte (Verwarnen+evtl. Verklagen) und so habe ich es auch gefragt bzw. geschildert.
Ich weiß jetzt noch immer nicht, was daran so falsch oder egoistisch sein soll...
Also: Habe ich nach Fallöffnung die Option weiterhin auf den Kaufvertrag zu bestehen, oder kann es mir dann passieren, dass der Kauf ohne mein Zutun abgebrochen wird bzw. welche Optionen habe ich dann (abgesehen vom Kaufabbruch) überhaupt? Was passiert wenn ebay den Fall nach der Frist schließt? Bekommt der Käufer dann auch eine Verwarnung?
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dann habe ich Dich echt missverstanden, denn für mich kam es so rüber, als ob Du die Verkaufsprovision von eBay nicht zurück erhalten möchtest. Dies ist aber Grundvoraussetzung dafür, dass der Käufer verwarnt wird.
Also Fall wegen nicht bezahlter Artikel öffnen und nach vier Tagen mit einer Verwarnung für den Käufer / Gutschrift der Verkaufsprovision schließen. Wenn eBay den Fall nach Ablauf der Frist schließt, bekommt der Käufer keine Verwarnung, weil eBay davon ausgeht, dass er bezahlt hat (da Du ja keine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragt hast).
Und die Fallöffnung selbst hat keinerlei Einfluss auf Euren Kaufvertrag, der ist weiterhin gültig und den kannst Du auch weiterhin einklagen, wenn Du möchtest. Da aber der Ausgang eines Gerichtsprozesses unvorhersehbar ist (wenn es beim Käufer beispielsweise nichts zu holen gibt - Stichwort Privatinsolvenz), darfst Du Dir zumindest die Verkaufsprovision gutschreiben lassen.
Also auch wenn Du den Nichtzahlerfall durchziehst und mit einer Verwarnung für den Käufer aktiv schließt, bleibt der Kaufvertrag weiterhin bestehen.
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ok, das heißt also, wenn ich einen Fall schließe bedeutet das nicht dass der Kauf dadurch abgebrochen wird, ich meine Provision zurück erhalte und der Kaufvertrag aber trotzdem rechtlich Gültigkeit hat?
Dann wäre es genau dieses Vorgehen, nachdem ich gesucht habe: Verwarnung + Durchsetzung des Kaufvertrags.
Es ist natürlich lächerlich wegen ein paar Filmen zum Anwalt zu rennen, aber diese rechtsbeugenden Nichtzahler gehen mir mittlerweile sowas von auf die Nerven, dass es mir mehr ums Prinzip als um das Geld geht. Vielleicht überlegen die es sich nächstes mal, wenn zu den paar Euro noch ne saftige Anwaltsrechnung dazu kommt...
Also falls ich das jetzt richtig verstanden habe: VIELEN DANK!
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genau das heißt es. Wenn Du einen Nichtzahlerfall schließt, wird der Kaufvertrag dadurch nicht berührt und hat weiterhin seine Gültigkeit. Lediglich der Käufer erhält eine Verwarnung durch eBay und Du Deine Verkaufsprovision gutgeschrieben.
Anders sähe es aus, wenn Du einen Transaktionsabbruch einleitest, dann würdest Du Deine Ansprüche auf den Kaufvertrag aufgeben.
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Hallo @katzenjogi
Leider kann ich den Kommentar nicht als passende Lösung kennzeichnen, aber damit hast Du meine Frage vollumfassend beantwortet! VIELEN DANK!!!