Privatverkauf
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17-01-2021 12:57
Hallo,,
Habe Artikel per Sortkauf verkauft, Käufer bezahlt per Vorkasse 18Euro +6,50Euro . Habe Artikel per Hermes zugeschickt . Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden und möchte den Artikel zurückgeben . Rückgabe eingeleitet . Käufer zahlt Rückporto bei Hermes und ich als Verkäufer zahle nach Erhalt des Artikels 18Euro + 6,50Euro an die Käuferin zurück ....
Ist das so richtig ? oder muss dann nochmal Porto zurückgezahlt werden ?
Gezahlter artikelpreis + Porto zahle ich ja zurück ??
Ich steige da nicht mehr durch !!
Akzeptiert Lösungen (1)
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Hallo @zwillinge**2007
der Käufer ist mit dem Zustand nicht zufrieden?
Wäre mir völlig egal, wenn der Artikel so beschrieben wurde wie er im Ist-Zustand ist, dann gibt es keine Rückgabe und fertig.
Lediglich wenn Mängel vorhanden waren die nicht beschrieben wurden, bist du zur Rücknahme verpflichtet.
Ansonsten möge der Käufer bitte dort kaufen, wo ihm ein Widerrufsrecht wegen allem möglichen eingeräumt wird, aber nicht bei privaten Verkäufern.
Antworten (1)
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Du brauchst hier das PRIVATVERKAUF nicht fett zu schreiben denn du handelst eindeutig nicht privat.
Was du teibst ist gewerblicher Handel und kann abgemahnt werden.
Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?
Ein gewerblicher Verkäufer
- verkauft regelmäßig, statt nur hin und wieder.
- verkauft große Mengen an Waren.
- bietet häufig Neuware an.
- verkauft viele gleiche Stücke oder große Mengen identischer Gegenstände.
- kauft Ware ein, um sie weiterzuverkaufen.
- stellt Dinge eigens zum Verkauf her.
Zu deiner Frage: wenn du schon zurücknimmst erstatte nur die Kosten für den Artikel, die Versandkosten hast du ja benutzt um dem Käufer die Ware zu schicken. Ausser die Ware ist beschädigt und der Käufer hat einen Fall eröffnet wegen eines nicht der Beschreibung entsprechenden Artikels - dann zalst du alles einschließlich der Rücksendekosten wenn du keine schlechte Bewertung möchtest.
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... immer schön zu lesen, dass man am Telefon genau das bestätigt bekommt, was man hören möchte
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Der Telefonjoker entscheidet nicht was o.k. ist und was nicht. Das entscheidet im Zweifel das Finanzamt oder ein Richter, wenn Du eine Abmahnung bekommst. Monat für Monat fast 200 Artikel anzubieten kann auch als gewerblich eingestuft werden. Man muss die Artikel nicht zwingend auch verkaufen und genau so wenig muss man damit Gewinn machen. Die Abmahnung kommt übrigens nicht von ebay. Die kommt dann von einem gewerblichen Mitbewerber und Ebay hält sich da fein raus mit irgendwelchen Aussagen ob gewerblich oder nicht. Das darfst Du dann ganz allein regeln.
Überprüfe deine Angebote einfach mal. Was seit mehr als einem Jahr keiner gekauft hat, kannst Du auch beenden oder mal den Preis senken.