Rückgabe berechtigt?
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08-07-2020 17:27
Hallo. Ein Käufer möchte ein ersteigertes IPhone zurückgeben. Begründung ist, dass die Artikelbeschreibung falsch war. Angeblich ist das Phone mehr beschädigt als angegeben. Es gibt einen kleinen Riß, der nicht im Sichtfeld liegt und der von mir beschrieben und per Bild dokumentiert wurde. Ausserdem einige Gebrauchspuren auf der Seite und der Rückseite. Nix dramatisches. Kleine Kratzer, eine kleine Delle, die im Zusammenhang mit dem erwähnten Riß steht. Das Handy ist voll funktionsfähig.
Darüber hinaus bemängelt der Käufer, dass ich die falsche Verpackung benutzt habe. Dies stimmt: das Handy ist in einer IPhone 6 Box und nicht in einer 8er Box versendet. Das war mein Fehler. Aus diesem Grund sind auch die falschen Kopfhörer mit Aux dabei. Hier habe ich aber angeboten, dass ich die Box und die passenden Kopfhörer noch nachsende.
Frage an Alle: hat der Käufer berechtigten Anspruch auf Rückgabe?! BTW: ich habe die Rückgabe angeboten, wenn er den Rückversandt übernimmt. Das hat er abgelehnt. Schade.
Danke für Eure Hilfe.
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@marioconi schrieb:Hallo. Ein Käufer möchte ein ersteigertes IPhone zurückgeben. Begründung ist, dass die Artikelbeschreibung falsch war. Angeblich ist das Phone mehr beschädigt als angegeben. Es gibt einen kleinen Riß, der nicht im Sichtfeld liegt und der von mir beschrieben und per Bild dokumentiert wurde. Ausserdem einige Gebrauchspuren auf der Seite und der Rückseite. Nix dramatisches. Kleine Kratzer, eine kleine Delle, die im Zusammenhang mit dem erwähnten Riß steht. Das Handy ist voll funktionsfähig.
Darüber hinaus bemängelt der Käufer, dass ich die falsche Verpackung benutzt habe. Dies stimmt: das Handy ist in einer IPhone 6 Box und nicht in einer 8er Box versendet. Das war mein Fehler. Aus diesem Grund sind auch die falschen Kopfhörer mit Aux dabei. Hier habe ich aber angeboten, dass ich die Box und die passenden Kopfhörer noch nachsende.
Frage an Alle: hat der Käufer berechtigten Anspruch auf Rückgabe?! BTW: ich habe die Rückgabe angeboten, wenn er den Rückversandt übernimmt. Das hat er abgelehnt. Schade.
Danke für Eure Hilfe.
Da hättest du wohl eher tief stapeln statt geschönt beschreiben sollen. In Deiner Beschreibung steht nichts von Kratzern und Dellen. Dafür ""sehr guten Zustand" und "Die Rückseite ist durch die ständige Benutzung der Hülle fast wie neu.". Einzig der Riss im Display ist erwähnt.
Käufer werden gern positiv überrascht. Dein Käufer wurde negativ überrascht. Das Handy hat Mängel, die Du nicht angegeben hast.
Nimm das Handy zurück und selbstverständlich zahlst du die Rücksendekosten, nicht der Käufer. Dein Käufer bekommt dann den Artikelpreis und 2 x Versandkosten von Dir.
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@marioconi schrieb:Hallo. Ein Käufer möchte ein ersteigertes IPhone zurückgeben. Begründung ist, dass die Artikelbeschreibung falsch war. Angeblich ist das Phone mehr beschädigt als angegeben. Es gibt einen kleinen Riß, der nicht im Sichtfeld liegt und der von mir beschrieben und per Bild dokumentiert wurde. Ausserdem einige Gebrauchspuren auf der Seite und der Rückseite. Nix dramatisches. Kleine Kratzer, eine kleine Delle, die im Zusammenhang mit dem erwähnten Riß steht. Das Handy ist voll funktionsfähig.
Darüber hinaus bemängelt der Käufer, dass ich die falsche Verpackung benutzt habe. Dies stimmt: das Handy ist in einer IPhone 6 Box und nicht in einer 8er Box versendet. Das war mein Fehler. Aus diesem Grund sind auch die falschen Kopfhörer mit Aux dabei. Hier habe ich aber angeboten, dass ich die Box und die passenden Kopfhörer noch nachsende.
Frage an Alle: hat der Käufer berechtigten Anspruch auf Rückgabe?! BTW: ich habe die Rückgabe angeboten, wenn er den Rückversandt übernimmt. Das hat er abgelehnt. Schade.
Danke für Eure Hilfe.
Hallöle @marioconi
Wenn er irgendwie über Paypal gezahlt hat, wird man ihm vermutlich zustimmen und dich zur Rückabwicklung zwingen.
Ich finde aber auch, dass deine Formulierung im Angebot " Iphone ist in einem sehr guten Zustand." nicht sehr günstig ist. Du hättest alle Macken deutlich nennen und hervorheben sollen. Am besten schon in die Überschrift "iphone... mit kleinem Riss im Display..."
Was heißt denn, du hast "angeboten", Box und passende Kopfhörer nachzusenden. Das wäre kein Kann, sondern ein Muss!
Ich würde dem Käufer in Anbetracht der gesamten Umstände tatsächlich alles erstatten, inklusive der Rückversandkosten.