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Rücknahme möglich obwohl ich das beim Verkauf nicht angegeben hatte?

mpx10l
Am Aufwärmen

Hallo zusammen, ich brauche ein bisschen Hilfe.

Ich habe ein altes Notebook verkauft. 
Es wurde von mir vorher ausgiebig getestet und ich konnte keinen Mangel feststellen.

Verlauf:
Der Käufer behauptet es sei beschädigt angekommen. 
Da das Paket versichert war habe ich Ihn zunächst auf DHL verwiesen.
Das wollte er nicht und hat stattdessen gesagt ich würde ihn wohl abwimmeln wollen.
Das habe ich verneint und stattdessen eine Teilrückerstattung oder Rücknahme angeboten obwohl ich diese Möglichkeit im Verkaufsformular nicht angegeben hatte. Zuvor habe ich aber um Fotos gebeten die den Schaden dokumentieren.
Daraufhin schrieb er etwas von "Leumund" und dass ich wohl seine Glaubwürdigkeit anzweifle.
Ich habe geantwortet, dass ich ihm sehr wohl glaube, dass es Transportschäden gab, ich ihm ohne dokumentierende Fotos aber unmöglich weiter entgegenkommen könne.
Daraufhin schickte er mir mehrere Nachrichten ohne Inhalt.
Ich gab ihm eine Mailadresse (die Ende des Monats nicht mehr funktionieren wird), damit er mir die Fotos auf diesem Weg zukommen lassen kann.
Daraufhin erhilt ich komplett unscharfe Detailaufnahmen des Notebooks und des Pakets. 
Ich kann darauf beim besten Willen keinen Schaden feststellen, zumal das Laufwerk (das beschädigt worden sein soll) nur teilweise auf den Fotos ist.
Der Karton sieht so aus wie ich ihn in Erinnerung habe. Die Kanten sind ein wenig eingedrückt, aber das erklärt unmöglich den beschriebenen Schaden. 
Nun gäbe es noch die Möglichkeit, dass ich beim Testen eine Fehlfunktion übersehen habe.
Darum habe ich nun zuletzt angeboten, dass er mir das Notebook unversehrt zurücksenden kann und ich dann den Verkaufspreis zurückerstatten kann.

Erst jetzt ist mir in den Sinn gekommen, dass es dafür vermutlich Tools von Ebay gibt die mir helfen diese Situation zu regeln.
Allerdings konnte ich in den Optionen des Verkauften Artikels bisher nichts finden.

Habt Ihr Tipps wie ich diese Situation zu einem glücklichen Ende ohne negative Bewertung bringen kann?
Angenommen es kommt zu einer Rücksendung, gibt es für mich eine Möglichkeit die ebay-Gebühr zurückerstattet zu bekommen?

Im Vorraus vielen Dank und beste Grüße an alle die sich für mich Zeit nehmen.

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Antworten (3)

Antworten (3)

Hallo

 

es gibt ehrliche und unehrliche Käufer.

Als erstes würde ich ihn nochmals um klar Sichtbare Bilder und Dokumentationen der Beschädigungen bitten.

Ein ehrlicher Käufer wird diese senden.

Das Verhalten des Käufers deutet aber nicht unbedingt dort hin.

Leider gibt es auch unehrliche Käufer die auf so eine Art und Weise den Kaufpreis drücken wollen oder denen das Gerät in den ersten Tagen selber runter gefallen ist  und sie das dann auf diese Weise abwickel möchten.

 

Wenn du es gut verpackt hast und das Paket keine massiven Beschädigungen aufweist ist erst mal der Käufer in der Nachweispflicht.

Bei DHL wirst du gar nichts erreichen da vor allem auch der Zeitraum für Reklamationen sehr klein ist und bestimmt schon abgelaufen.

Ausserdem hätte der Käufer ein beschädigtes Paket sofort bei Anlieferung reklamieren müssen oder die Annahme verweigern.

 

Führe die Komunikation immer über Ebay da dann auch die Mitarbeiter im Streifall wissen was los ist und auch ungerechtfertigte negative Berwertungen entfernen können.

 

Zahle auf gar keinen Fall Geld an den Käufer zurück solange du deas Gerät nicht wieder in der Hand hast.

Hallo,

 

als erstes ist die Frage, wie hat der Käufer bezahlt?

Paypal oder Überweisung?

Bei paypal wirst Du erstatten müssen wenn der Käufer einen Fall eröffnet.

Bei Überweisung gilt für mich folgendes.

Der Käufer hat klar darzulegen was defekt sein soll und dies auch per Foto oder ähnlichem zu dokumentieren.

Kann oder will er das nicht gibt es auch keine Rücknahme.

Zudem gibt es auch kein Rücksendeetikett vorab ,hier hat der Käufer vorzustrecken wenn es zu einer Rücknahme kommt.

Das Geld wird dann nachträglich erstattet.

Hallo @mpx10l 

 

1. Privatverkäufer brauchen kein Widerrufsrecht (Artikel entspricht der Artikelbeschreibung, gefällt nur nicht) anbieten. Bei einer Reklamation ist ein Privatverkäufer aber genau so gestellt wie ein gewerblicher Verkäufer: Er muss die Reklamation annehmen und entsprechend erstatten - auch die Rücksendekosten -, wenn es zu keiner Einigung kommt.

 

2. Wenn ein Paket durch DHL beschädigt wurde, der Karton aber bis auf leichtes Eindrücken keine Beschädigung aufweist, wird DHL von einem Verpackungsfehler sprechen und nicht erstatten. Daher lohnt es sich nicht, hier Zeit in die Reklamation bei DHL zu setzen.

 

3. Biete dem Käufer die Zusendung eines frankierten Rücksendeetikettes an, damit er die Ware an dich zurücksenden kann.

 

4. Die Gebühren erhälst du nicht zurück, da der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entsprach und es sich um eine Reklamation handelt.

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