Teilrückerstattung abgelehnt, Rücksendung eingeleitet, trotzdem von Ebay erstattet worden
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06-03-2020 15:07
Nach dem Privatverkauf (Rücknahme im Angebotstext ausgeschlossen) eines Schallplattenkonvoluts von etwa 30 Platten, das ich im Angebot als in gemischtem Zustand deklariert habe, forderte der Käufer eine Teilrückerstattung, weil auf einer Spur einer Platte ein (mir nicht bekannter) Kratzer sei. Ich lehnte mit Verweis auf den vorherigen Angebotstext ab und bot eine Gesamtrücksendung aus "reiner Kulanz" an.
So wollte ich absichern, dass hier nicht jemand, der auch vorher schon nach einem anderen Versanddienstleister fragte, um ein paar Euro zu sparen, jetzt auf diesem Weg ein paar Euro rausholen will.
Der Käufer stellte trotzdem erneut auf eine Teilrückerstattung ab und fragte, was ich zahlen würde. Nur um den Aufwand klein zu halten, bot ich die Hälfte dessen an, was diese Schallplatte im Einzelverkauf erzielt (5 Euro). Das Konvolut erzielte natürlich deutlich weniger als die Summe der Einzelpreise. Der Kaufer forderte "mindestens 10 Euro". Das lehnte ich ab, worauf der Käufer eine Rücksendeanfrage öffnete, der ich zustimmte. Ich habe dann ein Rücksendeetikett bereitgestellt. 14 Tage später und bei noch offener Rücksendung (letzter Tag) bekomme ich von Ebay die Nachricht, dass ein Fall eröffnet wurde und dem Käufer eine Teilrückerstattung von 10 Euro zugesprochen wurde.
Wie ist das zu verstehen? Und wie lässt es sich vermeiden? Gibt es etwas, worauf ich bei offener Rücksendeanfrage jetzt besonders aufpassen muss? Und wieso kann überhaupt eine Teilrückerstattung erfolgen, während zeitgleich die Rücksendung offen ist?
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Hallo @ignoranz_und_wahnsinn
Das geht ganz einfach nämlich mit PayPal da kannst du ausschließen was du willst es nützt nichts.
Mit PayPal Zahlung bekommt der Käufer 180 Tage Käuferschutz das heißt egal ob der Käufer eine Teilrückerstattung will oder komplett sein Geld zurück er bekommt es wieder.
Da machst du gar nichts dran.
PayPal AGB nicht gelesen.
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Aber wieso kann Ebay (auf Grundlage der Paypal Richtlinien) eine Teilrückerstattung veranlassen, wenn gleichzeitig die vom Käufer beantragte Rücksendung offen ist? Gegeben die käme jetzt hier an, was dann? Vollrückerstattung plus Teilrückerstattung?
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Die Verbindung zwischen Ebay und Paypal ist mir bekannt, auch die Fallentscheidungen DURCH EBAY auf Grundlage der PAYPAL Richtlinien.
Aber selbst, wenn von Ebay bei PP-Zahlung nach PP-Richtlinien entschieden wird: Spätestens, wenn dem vom Käufer über Ebay initiierten Rücksendeantrag meinerseits zugestimmt worden ist, müsste doch von Ebay kein auf Ebay geöffneter Fall (nicht direkt über Paypal per Paypal Käuferschutz) mehr mit einer Teilrückerstattung geschlossen werden dürfen, ob nun nach PP Richtlinien oder nicht. Das schließt sich doch einfach gegenseitig aus.
Und der Käufer muss jetzt nicht zwingend mit dem ihm zur Verfügung gestellten Versandetikett zurücksenden. Wenn also morgen hier ein Paket ankäme, was tun? Annahme verweigern und damit der zugestimmten Rücksendung widersprechen? Annehmen und volle Rückerstattung? Sicher nicht. Annehmen und Rückerstattung minus 10 Euro? Das gäbe doch ein Chaos, das ein mit unlauteren Absichten motivierter Käufer weiter für Schabernack nutzen könnte.
In meinem Paypal Konto, welches aktuell nicht einmal für 10 Euro gedeckt ist und das gedenke ich auch sicher nicht zu ändern, steht bei der Einbuchung der Zahlung des Kaufes seinerzeit jetzt "Zahlung erhalten - zurückgezahlt", allerdings ohne nähere Angabe ob Teilrückzahlung oder voll.
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Dass Ebay das kann bekomme ich gerade aktiv mit. Aber es ist und bleibt für mich ein Widerspruch in sich. Zwei sich gegenseitig ausschließenden Aktionen wird nacheinander stattgegeben, ohne dass die Möglichkeit der ersten bei Ausführung der zweiten erlischt.
Mal nur spekuliert: Gegeben das Paket käme morgen - was dann? Annehmen? Annahme verweigern? Und falls annehmen - was dann? Rückerstatten? Nichts tun?
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zur Zeit scheint es da technische Probleme seitens eBay zu geben, denn es häufen sich hier im Forum Meldungen von Fällen, die so eigentlich nicht möglich sein sollten. Wie eben bei Dir. Denn wenn Dein Käufer eine Rückgabe geöffnet hat, kann normalerweise kein anderer Fall mehr parallel gestartet werden. Wenn Du jetzt der Rückgabe nicht zugestimmt hättest, dann wäre die Möglichkeit gewesen, den Fall durch den Käufer an den eBay Kundendienst zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. Aber das wäre hier ja nicht der Fall gewesen.
Speziell trifft es derzeit Verkäufer, die Nichtzahler verwarnt haben, in dem diese Käufer dann einen nicht erhaltenen Artikel melden können, obwohl schon ein Nichtzahlerfall gegen sie zu Gunsten des Verkäufer geschlossen wurde.
Einiges geht drunter und drüber habe ich den Eindruck.