Verkaufe auf eBay Software Produkte ebay löscht ständig welche meiner Artikel
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16-12-2020 22:43
Hallo an alle, ich verkaufe auf eBay Software Produkte sei es
-Open Source,
-Selbst erstelle sachen Wie Photoshop , EJay(Musik software) Sampels, loops usw
-Oder halt produkte die ich ankaufe und dann mit gewinn weiter verkaufe
ebay löscht nun ständigt produkte und haut mir sperren rein wegen Grundsatz: Grundsatz zu Repliken und Fälschungen
und ich weis langsam nicht mehr weiter Habe schon zig mal mit den ebay kundensupport telefoniert sowie email geschreiben wo ich rechnung eingeschickt habe vom ankauf hat nix gebracht.
Erklärt habe das es in eigen arbeit erstellte produkte sind nix gebracht
open source produkte hingeschickt das es in der lizens erlaubt ist diese weiter zu verbreiten, weiter zu geben usw nix gebraucht
hat jemand auch solche probleme? oder gehabt? da ich langsam echt nicht mehr weis was ich noch machen soll
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Ich vermute mal dass du nicht die Lizenz hast solche Produkte der Hersteller zu verkaufen und die einfach was dagegen haben.
Zum anderen sehe ich bei dir KEINE vollständigen gewerblichen Angaben die rechtlich vorgeschrieben sind.
AGB? Fehlanzeigt
Datenschutz? Fehlanzeige
Link zur Streitplattform? Fehlanzeige
Und ob das mit deinem nicht vorhandenen Widerrufsrecht (Keine Rücknahme nach versenden der Digitalen Ware!! Wenn Sie den Artikel kaufen Stimmen sie Automatisch zu das ich den Artikel schnellst möglich versenden darf und somit ihr Widerrufsrecht verlieren) so erlaubt ist weiß sicher auch der Abmahnanwalt!
Wie bist du seither damit durchgekommen ohne Abmahnung?
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Zitat:
Ich vermute mal dass du nicht die Lizenz hast solche Produkte der Hersteller zu verkaufen und die einfach was dagegen haben.
Hallo ja diesen punkt verstehe ich aber ich kaufe Produkte ja an wenn diese mit Lizenz sind und verkaufe diese dann weiter somit kann mir das doch keiner verbieten oder? Und bei open Sources Software schaue ich vorher in den Lizenzen nach ob dies erlaubt ist.
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Bist du dir da wirklich ganz sicher, dass du die Lizenz(en) zum Weiterverkauf hast?
Ein/e Produkt/Programm/Lizenz kaufen ist eine Sache, sie kommerziell weiter zu verkaufen bzw. weiter verkaufen zu dürfen eine andere.
Das muss explizit und ausdrücklich erlaubt sein.
Und Open Source heißt nicht automatisch, dass weiterverkauft werden darf.
Auch hier muss das ausdrücklich erlaubt sein.
Also nicht nur die freie Nutzung, sondern der gewerbliche/kommerzielle Weiterverkauf.
Mit dem Widerrufsrecht bei digitalen Gütern liegst du mM nach richtig.
Diese Einschränkung bzw. der Verzicht ist überall bei entsprechenden Anbietern zu lesen.
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"nur" weil diverse Ebay-Händler falsche Angaben machen muss dies ja nicht zwangsläufig "richtig" sein!
Richtig ist das sich der Ablauf geändert hat - bis 2014 gab es für digitale Ware kein Widerrufsrecht - die Rückgabemöglichkeit konnte mit einem Passus ("auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind“ (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a. F.") ausgeschlossen werden.
Dies ist aber durch die Novellierung des Widerrufsrechts geändert worden - dafür ist es aber erforderlich das der Händler den Käufer via entsprechender Information den Käufer vorab darüber informiert ("Opt-In-Box") >> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Dies ist aber technisch via Ebay überhaupt nicht möglich - ergo:
"Achtung: Gemäß § 312f Abs. 3 BGB muss der Verbraucher zudem nach Vertragsschluss über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert werden. Danach muss dem Kunden nach der Bestellung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, PDF, Papierform) nochmal bestätigt werden, dass der Händler mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Kunde bewusst auf sein Widerrufsrecht verzichtet.
Ist eine solche Bestätigung nicht erfolgt, wird der Händler die Bestätigung und Zustimmung des Verbrauchers nur schwer beweisen können. Das Widerrufsrecht erlischt dann nicht."
https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html
Open-Source-Produkte sind auch nicht "automatisch" für den Verkauf freigegeben - ganz im Gegenteil:
https://www.it-recht-kanzlei.de/open-source-software-nutzungsrechte.html?print=1
Summa-Summarum: TE (@strong4you) sollte dringend einen Besuch bei einem Fachanwalt / Onlinekanzlei absolvieren - alles andere kann extrem teuer werden!