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Verkaufter Artikel teils defekt

Hallo,

 

ich habe neulich ausgemistet und dabei eine Türklingel mit Kamera gefunden, die mir irgendwann geschenkt wurde, für die ich jedoch absolut keine Verwendung hatte. Auf Ebay fand sich relativ schnell ein Käufer und ich habe die Kamera dann anschließend versendet.

Einen Tag nach Ankunft der Ware beim Käufer erhalte ich nun einen Dank für die schnelle Lieferung und die Nachricht, dass das Mikrofon der Klingel wohl defekt ist. Das wusste ich leider nicht, da ich die Kamera nie benutzt habe und die Verpackung sogar noch eingeschweißt war.

Ich bin mir nun nicht so wirklich sicher, wie ich vorgehen sollte. Die Türklingel ist dann wohl Schrott, weswegen der Käufer sie mir nicht wirklich wieder zuzusenden braucht. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob er sie dennoch behalten möchte.

1. Sollte ich ihm also eine teilweise Rückerstattung anbieten, falls er sie behalten möchte?

2. Sollte ich ihm alles rückerstatten, wenn er sie nicht weiter haben möchte? (Abzüglich Versand? Abzüglich Ebaygebühren?)

3. Kriege ich in beiden fällen die Ebaygebühren anteilig bzw. ganz wieder?

 

Der Kauf war privat. In der Angebotsbeschreibung habe ich geschrieben: "Da Privatverkauf keine Rücknahme, keine Garantie und kein Umtausch. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.". Als Artikelzustand war "neu" angegeben. In der Widerrufsbelehrung stand "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück."

 

Vielen Dank schonmal für Anregungen und eine schöne Restwoche! 🙂

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@richardge543  schrieb:

Hallo,

 

ich habe neulich ausgemistet und dabei eine Türklingel mit Kamera gefunden, die mir irgendwann geschenkt wurde,

 

Der Kauf war privat.

Vielen Dank schonmal für Anregungen und eine schöne Restwoche! 🙂


@richardge543 

 

das mit dem "Privat" steht auf höchst-wackeligen Beinen:

 

Sie bieten zu 100% NEUware an - ein "ausmisten" ist wohl eher ein Umstand der nicht den Tatsachen entspricht.

 

DIe Produktfotos haben Sie auch fremdgefunden - alles Umstände die ein Nachspiel haben können.....

 

Nehmen Sie den Artikel zurück - natürlich gegen Erstattung sämtlicher Kosten:

 

Artikelpreis + Versandkosten + Rückversandkosten

 

Die Verkaufsgebühren können Sie über einen Transaktionsabbruch stornieren/gutschreiben lassen - wenn sich der K. mit der vorgeschlagegen Handhabung einverstanden erklärt.

 

Als "Privatverkäufer" haben Sie keine WRB!

Antworten (1)

Antworten (1)

Naja auch wenn du als Privatverkäufer Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hast musst du einen funktionierenden Artikel liefern, wenn du nicht als defekt verkaufst.

 

Für die Umstände kann der Käufer nichts. Du erstattest kompletten Kaufpreis und Porto, wenn du das Teil zurückwillst auch noch das Rückporto. Wegen den Gebühren kannst du dich dann mit ebay auseinandersetzen. 

 

Doof gekaufen aber dein Käufer kann da wie gesagt auch nix für und hat auch bei Privatverkauf Anspruch auf einen funktionierenden Artikel.

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