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Verpflichtet Zahlung zum Verkauf?

Hallo,

ich habe bei ebay am 31.01. einen Art. verkauft, der nach 1 Woche noch nicht bezahlt war (Zahlung per Überweisung). Daraufhin habe ich den Art. als "nicht bezahlt" deklariert, um meine VK-Prov. zurück zu erhalten und den Art. wieder einstellen zu können. Ich erhielt eine pampige Antwort der Verkäuferin, ob ich keine Nachricht von ebay erhalten habe, dass der Artikel bezahlt sei (sie meinte wohl die Info, dass die Kontodaten abgerufen wurden). Ich schrieb ihr, dass auf meinem Konto keine Zahlung eingegangen sei und das Abrufen der Kontodaten keine Zahlung bedeute. Sie erging sich danach in Beschimpfungen und Beleidigungen und bewertete (den nicht erhaltenen, weil nicht bezahlten) Artikel negativ und nannte mich "geldgierig". Ich bin darauf nicht mehr eingegangen.
1 Tag später deklarierte sie den Artikel als "nicht erhalten".....
Heute, 2 Tage später und nach automatischer Mahnung von ebay, traf die Zahlung ein.
Meine Frage nun: Ich würde aufgrund der durchweg gruseligen Erfahrungen mit dieser Dame gerne vom Kauf zurücktreten und ihr das Geld rücküberweisen, da bei diesem Verhalten weitere schädigende Maßnahmen zu erwarten sind (z. B. die Behauptung, der Art. sei beschädigt o.ä.). Diesen Vorschlag habe ich ihr unterbreitet, sie droht mit Strafanzeige.

Falls ich, da der Art. ja nun bezahlt ist, zum Versand verpflichtet bin, wie kann ich dokumentieren, dass ich den Artikel unversehrt verschickt habe. Ich habe ihn bereits wieder ausgepackt und fotografiert. Genügt das?
Ich habe über 1000 positive Bewertungen und mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, ich weiß nicht, wie man sich gegen solche Leute wehren kann und bin ratlos.

Besten Dank für Ihre Hilfe!

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Hy @perlen-fischerin 

 

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Dame dann mit einem Hammer das Teil bearbeitet und einen defekten Artikel reklamiert.

 

Was ich machen würde?

Auf Grund der Vorgeschichte würde ich das Geld zurück überweisen und einer Strafanzeige (wegen was eigentlich?) gelassen entgegen sehen.

 

Eine Durchsetzung des Kaufvertrags müsste sie nämlich zivilrechtlich anstoßen, das macht nicht die Polizei für sie.

 

Es ist heutzutage üblich wegen jedem Fliegenschiss mit Anwalt, Polizei und Anzeigen zu drohen. So what.

 

Wegen der negativen Bewertung würde ich mal Ebay kontaktieren, ansonsten, es gibt schlimmeres.

 

 


perlen-fischerin  schrieb:

Hallo,

ich habe bei ebay am 31.01. einen Art. verkauft, der nach 1 Woche noch nicht bezahlt war (Zahlung per Überweisung). Daraufhin habe ich den Art. als "nicht bezahlt" deklariert, um meine VK-Prov. zurück zu erhalten und den Art. wieder einstellen zu können. Ich erhielt eine pampige Antwort der Verkäuferin, ob ich keine Nachricht von ebay erhalten habe, dass der Artikel bezahlt sei (sie meinte wohl die Info, dass die Kontodaten abgerufen wurden). Ich schrieb ihr, dass auf meinem Konto keine Zahlung eingegangen sei und das Abrufen der Kontodaten keine Zahlung bedeute. Sie erging sich danach in Beschimpfungen und Beleidigungen und bewertete (den nicht erhaltenen, weil nicht bezahlten) Artikel negativ und nannte mich "geldgierig". Ich bin darauf nicht mehr eingegangen.
1 Tag später deklarierte sie den Artikel als "nicht erhalten".....
Heute, 2 Tage später und nach automatischer Mahnung von ebay, traf die Zahlung ein.
Meine Frage nun: Ich würde aufgrund der durchweg gruseligen Erfahrungen mit dieser Dame gerne vom Kauf zurücktreten und ihr das Geld rücküberweisen, da bei diesem Verhalten weitere schädigende Maßnahmen zu erwarten sind (z. B. die Behauptung, der Art. sei beschädigt o.ä.). Diesen Vorschlag habe ich ihr unterbreitet, sie droht mit Strafanzeige.

Falls ich, da der Art. ja nun bezahlt ist, zum Versand verpflichtet bin, wie kann ich dokumentieren, dass ich den Artikel unversehrt verschickt habe. Ich habe ihn bereits wieder ausgepackt und fotografiert. Genügt das?
Ich habe über 1000 positive Bewertungen und mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, ich weiß nicht, wie man sich gegen solche Leute wehren kann und bin ratlos.

Besten Dank für Ihre Hilfe!


@perlen-fischerin 

 

eine Falleröffnung 1 Woche nach Verkauf empfinde ich als zu früh, und das dann auch noch ohne vorherige Kontaktaufnahme ...

 

abgesehen davon hättest Du eine angemessene klar datierte Frist zur Zahlung setzen müssen (etwa 7-10 Werktage), und erst dann könnte der Kaufvertrag aufgehoben werden, wenn noch kein Geld eingegangen ist 

 

aktuell hat die Käuferin gezahlt und Du hast zu versenden - ohne wenn und aber

 

dass Käufer denken, sie hätten mit dem Durchlauf der Kaufabwicklung überwiesen, passiert durchaus häufiger, zumal eBay das auch so formuliert

Wenn du den Kaufvertrag nicht auch schriftlich mit Frist gekündigt hattest musst du den Artikel versenden.

Bilder machen ist schon mal nicht schlecht, ich würde den Artikel noch unter Zeugen verpacken (wenn möglich nicht grade jemand von der Familie, wird aber wohl schwierig werden wegen Carola ;)) und auf jeden Fall MIT Sendungsnummer verschicken.

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