12-07-2020 17:30
Hallo @laschl_53 ,
schau mal in deine Kaufliste. Wenn der Artikel dort vorhanden ist hast du auf jeden Fall über ebay gekauft und mußt den Kauf auch bezahlen.
Wenn er dort nicht verhanden hast du den Artikel vermutlich ebenfalls gekauft nur eben nicht über ebay sondern durch Vereinbarung direkt mit dem VK, was bei ebay unzulässig ist und dir Schwierigkeiten mit ebay bringen kann. Für solche Käufe bestehen keine Formvorschriften, man kann sie auch mündich/telefonisch rechtswirksam abschließe.
Genaueres kann dir ggfs. ein Anwalt deiner Wahl sagen.
Artikelnummer ? Hast du den Kaufbutton gedrückt oder habt ihr nur verhandelt? Also quasi an ebay vorbei - wie heißt der Verkäufer...
Fragen über Fragen
@laschl_53 schrieb:
Hallo und zwar habe ich Gestern bei ebay mit dem Käufer vereinbart dass ich sein angegebenes Angebot kaufe und vereinbart dass er es versendet und ich dann bezahle nun kam es aber noch nicht zu einem Versand oder zur Zahlung weil ich voher gesagt habe dass ich mich doch dagegen entschieden habe nun ist er der festen meinung dass ich es trotzdem kaufen muss weil ich ja zugestimmt habe....
Weiß jemand ob ich nun wirklich bezahlen muss
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?