27-07-2020 18:06 - bearbeitet 27-07-2020 18:08
ich versende münzen immer per einschreiben, steht auch so im angebot.
der käufer forderte dann von mir eine andere versandart in einem befehlston. ich teilte ihm daraufhin mit das ichj nur per einschreiben verschicke. daraufhin duzte er mich mund forderte wieder im befehlston eine andere versandart. als ich dieses ablehnte bekam ich folgende bewertung-ERPRESST 3 FACHER VERSANDKOSTEN!! NIE WIEDER!!100%NEGATIV!!!......... bezahlt hat er noch nicht.
an wen kann ich mich wenden
https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?PersonalizedFeedbackLogin
Du könntest vorerst Die Rote kommentieren: Käufer versuchte, nicht verfolgbaren Versand zu erzwingen.
Das sollte auf jeden Fall erstmal besser aussehen.
Dann beantragst Du die Überarbeitung der erhaltenen Roten:
https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviseFeedbackMessage&msg=1
Viel Erfolg noch !!!
@mulischani schrieb:ich versende münzen immer per einschreiben, steht auch so im angebot.
der käufer forderte dann von mir eine andere versandart in einem befehlston. ich teilte ihm daraufhin mit das ichj nur per einschreiben verschicke. daraufhin duzte er mich mund forderte wieder im befehlston eine andere versandart. als ich dieses ablehnte bekam ich folgende bewertung-ERPRESST 3 FACHER VERSANDKOSTEN!! NIE WIEDER!!100%NEGATIV!!!......... bezahlt hat er noch nicht.
an wen kann ich mich wenden
Tagchen @mulischani
Du verkaufst privat und somit trägt der Käufer das Risiko für den Versandweg. Deshalb kann er formal auch eine spezielle Versandart anweisen.
Sollte er eine Zahlungsmethode anweisen, die dazu führt, dass du den kargen Verkäuferschutz verlierst, solltest du dem Verkäufer erklären, wie die Umstände sind.
Akzeptiert er keine sendungsverfolgte Versandart trotz PP-Zahlung, würde ich es über eine Meldung versuchen. Das ist der untere Link in maulwurfs Beitrag.
Du solltest aber auch den Unterschied zwischen MÜNZE (Zahlungsmittel) oder MEDAILLE (kein Zahlungsmittel) beachten.
Sonst könnte die nächste Negative kommen.
Die aktuelle ist natürlich unbegründet.
@mulischani schrieb:ich versende münzen immer per einschreiben, steht auch so im angebot.
der käufer forderte dann von mir eine andere versandart in einem befehlston. ich teilte ihm daraufhin mit das ichj nur per einschreiben verschicke. daraufhin duzte er mich mund forderte wieder im befehlston eine andere versandart. als ich dieses ablehnte bekam ich folgende bewertung-ERPRESST 3 FACHER VERSANDKOSTEN!! NIE WIEDER!!100%NEGATIV!!!......... bezahlt hat er noch nicht.
an wen kann ich mich wenden
ein freundliches Hallo.... @mulischani
So gehe ich vor...
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Wenn du den Fall nach 5 Tagen selber schließt müsste die Bewertung gelöscht sein!
Wenn die nicht automatisch gelöscht wurde melde dich beim Kundendienst!
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!
Hallo @mulischani
Mach einen Nichtzahler Fall auf.
Hier steht wie es geht.
Und dann kannst du denn Käufer noch Melden.
Hier.
https://verkaeuferportal.ebay.de/unangemessenes-kaeuferverhalten-melden
Der Käufer bittet um Versand- oder Zahlungsbedingungen, die in Ihrem ursprünglichen Angebot nicht angegeben sind.