18-03-2026 14:10
Hallo,
bei meinem letzten e-bay Verkauf wurde der Artikel der als Großbrief versendet wurde, nicht geliefert, d.h. es gab ein Problem mit der Post, ist irgendwie verschollen Ich hab dem Käufer Ersatz geschickt, obwohl ich dazu als Privatverkaüfer nicht verpflichtet bin. Mit dem Versand liegt das Risiko beim Empfänger. So, und jetzt wurde mir beim nächsten Verkauf das Geld einbehalten, aus Rücksicht auf den Käufer. Ja, prima, ich muss also dafür büßen, dass die Post meinen Brief versemmelt hat. Danke ebay, u. das bei 100% pos. Bewertungen. Euere Empfehlung dem Ärger aus dem Wege zu gehen u. als Paket zu verschicken mit der Sendungsnummer / Verfolgung ist ja toll, u. das bei einem Artikel für 14,99 wo dann die Versandkosten als Paket bei 6,19€ liegen ???
So, jetzt wird das Geld also erst überwiesen, wenn ebay einen Nachweis hat, dass der Artikel auch angekommen ist. Super, wie bekommt ihr denn den Nachweis, wenn als Großbrief / Warensendung versdendet wurde, ohne Sendungsnummer ?? Dann über den Käufer ?? u. wenn der das nicht macht ??
Leute, das sind echt schlechte Bedingungen für den Verkäufer.
Bin mal gespannt wie das jetzt weitergeht. Im schlimmsten Fall werde ich dann eben ebay nicht mehr nutzen.
MfG
18-03-2026 14:22
Ich hab dem Käufer Ersatz geschickt, obwohl ich dazu als Privatverkaüfer nicht verpflichtet bin. Mit dem Versand liegt das Risiko beim Empfänger.
Wer hat dir denn das erzählt? Du verkaufst bei ebay und da bist du zuständig bis der Käufer seinen Artikel erhalten hat und zufrieden damit ist!
Und "unsere" Empfehlungen" musst du ja nicht umsetzen, dann wartest du eben länger auf deine Auszahlungen.
18-03-2026 14:29
Hallo @klausi0604
leider bist Du wieder jemand der die Sachlage verkennt und von völlig falschen Vorraussetzungen ausgeht.
- Zunächst einmal bist DU dafür verantwortlich das der Käufer seine Ware erhält - niemand sonst.
Das ist schon seit Urzeiten bei Ebay so und beinhaltet dann auch zum Beispiel eine Ersatzlieferung !
Das bedeutet auch das das Versandrisiko bei DIR liegt - der §447 BGB wird durch die Ebay-AGB`s umgangen, denen Du bei Anmeldung zugestimmt hast.
- Weiterhin kann Ebay nichts dafür das die Post eine Sendung versemmelt und handelt entsprechend.
- Das Du ohne Sendungsnummer verschickt hast, war DEINE Entscheidung - also trägst Du auch das Risko !
Dumm gelaufen würde ich sagen - also lerne daraus für die Zukunft !
18-03-2026 14:43
Moin @klausi0604
ich finde die Versandkosten von € 6,99 bei einem VK von € 14,99 ok.
Ich selbst biete ausschließlich den Versand als DHL-Paket an, egal ob der Artikel € 2,00 oder € 200,00 kostet und auch egal ob der Kunde einen oder 100 Artikel kauft. Es kaufen dann zwar weniger Kunden, aber auch entspanntere Kunden, die den Artikel wirklich möchten und zu schätzen wissen. Und eine Bewertung der Versandkosten mit 4,7 von 5 bei "Angemessene Versandkosten" finde ich nicht wirklich schlecht.
18-03-2026 15:11
aha, scheinbar bist du dann glaub nicht so ganz auf dem Laufenden, schau mal, steht bei ebay auf dem Rechtsportal.
und 6,19€ Versand bei einem Artikel für 2€ ??? würde ich nicht bezahlen, steht ja in keinem Verhältnis.
Scheinbar bist du Händler, u. da sieht's anders aus, da bist du in der Pflicht, das Risiko liegt immer bei dir.
Ich bin Privatverkäufer, u. da ist wohl auch der Unterschied.
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB)
Grüße aus dem Schwabenland
Klaus
18-03-2026 15:21
Moin Klaus,
Irrtum, mein Lieber, der Ebay-Käuferschutz greift auch bei privaten Verkäufern.
Vergiss das BGB, hier bei Ebay hast Du den AGB zugestimmt, ab dem Zeitpunkt als Du Dich als Verkäufer registriert hast. Du kannst ja gerne mal Rücksprache mit einem Anwalt halten, der sich mit Online-Geschäften auskennt.
18-03-2026 15:28
Moin Klaus,
in den etwas mehr als 30 Tagen, die ich bei ebay unterwegs bin, sind mir schon sehr viele mit den Bestimmungen des BGB untergekommen. Aber daß jemand geklagt und sich hier mit Erfolg gemeldet hat, habe ich noch nicht erlebt. Scheinbar ist die Rechtsabteilung von Ebay nicht sooo schlecht.
18-03-2026 15:41
Na super, also so steht es zumindest beim ebay Rechtsportal, was gilt denn jetzt eigentlich ????
Kannst mir das mal schriftlich zeigen ?? finde da nämlich sonst nix, u. du scheinst ja Profi hier zu sein.
Rechtliche informationen für Käufer :
Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie den Artikel von einem privaten oder einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben:
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Und Nun ??? dann stimmt das also nicht, was bei ebay steht, oder wie ??
18-03-2026 15:42
äh, was meinst du genau ?
18-03-2026 15:47
Na ja, wie dem jetzt auch sei, komisch ist es allemal, u. etwas unverständlich vor allem. Aber wahrscheinlich hast du Recht, um sicher zu sein solltest tatsächlich immer nur den Versand mit Sendungsverfolgung / Sendungsnummer wählen.
18-03-2026 16:00
Ein Tipp für dich, weil der Verkaufspreis mancher Artikel wirklich manchmal nicht
im vernünftigen Verhältnis zu den Versandkosten steht.
Ebay hat dazu eine Sonderregelung eingeführt:
Wenn der Wert der Ware 20€ inklusive Versandkosten nicht überschreitet und
du die Versandmarken über Ebay kaufst, gibt es einen Miniverkäuferschutz,
falls ein Käufer behauptet, nichts erhalten zu haben.
.......aber nur, wenn du beide Bedingungen einhältst!
18-03-2026 16:02
18-03-2026 16:08
Wegen des fehlgeleiteten Paketes musst du den Versanddienstleister kontaktieren und
sobald wie möglich einen Nachforschungsantrag stellen...das macht Ebay nicht für dich.
Wenn Gelder einbehalten werden, kann das viele Gründe haben, wird aber von Ebay
in deinem Verkäufercockpit Pro dargestellt!
18-03-2026 22:27
Guten Abend,
hierzu eine kleine aber wichtige Ergänzung:
Es muss mindestens ein Scan des Transportdienstleisters vorhanden sein um nachzuweisen, dass tatsächlich die Versandmarke zum Versand benutzt wurde.
Und @klausi0604 sinngemäß musst Du bei dem von dir so arg geliebten § 447 BGB auch nachweisen können, dass Du den verkauften Artikel wirklich dem Transportdienstleister zum Versand übergeben hast. Die Rechte aus § 447 BGB kannst Du ungeschmälert von Entscheidungen von EBAY auf dem normalen Zivilrechtsweg versuchen, durchsetzen zu können.
Im Übrigen kannst Du @klausi0604 Großbriefe auch als Einschreiben gegen einen geringen Aufpreis versenden (z.B. Einwurf-Einschreiben = 2,35 €); dann hast Du sowohl einen Versandnachweis als auch einen Zustellungsnachweis.
Gruß
Manfred
19-03-2026 12:51
Hallo Manfred,
also dasBGB lieb ich eigentlich so arg, aber das scheint ein schwieriges Thema zu sein. Ich bin bestimmt kein Paragraphenreiter, u. versuche Streitigkeiten möglichst aus dem Weg zu gehen, vor allem bei so Beträgen, das ist mir ehrlich gesagt auch zu blöd, u. den Aufwand nich wert. Ich hab nur das wiedergegeben was bei ebay steht. Jetzt bin ich mal gespannt wie lange ebay mein Geld einbehält. Danke auf jeden Fall für deinen Tipp, es ist auf jeden Fall eine gute Möglichkeit, dem Ärger aus dem Wege zu gehen.😉
Gruß
Klaus