Liebe eBay-Mitglieder,

verkaufen Sie Neuware oder suchen Sie neue Artikel?

Jetzt können Verkäufer ihre Artikel imVerkaufsformular als „Neu“ kennzeichnen. DerArtikelzustand „Neu“ kann dann direkt oberhalb desEingabefeldes für die Artikelbeschreibung ausgewähltwerden.

Wie werden die neuen Artikel gefunden?

  • Der Artikel wird auf der Artikelseite als „Neu“gekennzeichnet.
  • In den Artikellisten kann nach neuen Artikeln sortiert werden.Sobald die Sortierung vorgenommen wird, erscheint eine Extra-Spaltefür den Artikelzustand.
  • Käufer können zudem nach neuen Artikeln suchen, undzwar nicht nur von der erweiterten Suche aus, sondern auch direktvon den Artikellisten und Suchergebnisseiten aus.

Die Änderungen auf der Artikelseite und in denArtikellisten werden voraussichtlich ab dem 16. Juni zurVerfügung stehen.

Hinweis für Verkäufer:

Bitte wählen Sie „Neu“ nur, wenn der Artikel,den Sie anbieten, auch wirklich neu ist. In unten stehendem Kastensehen Sie die Richtlinien für den Artikelzustand„Neu“ und eine Reihe von Kriterien, die Ihnen bei derBeurteilung helfen, in welchen Fällen ein Artikel als„Neu“ bezeichnet werden kann:

Richtlinien für den Artikelzustand "neu" und"gebraucht"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden,wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerleiMängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmteLagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei,ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativverändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle indiesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi,Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer,Computer, PC- & Videospiele).

Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinien nur eine generelleHilfestellung darstellen. Verfassen Sie als Verkäufer dieArtikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheitenauszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob

  • der Artikel in ungeöffneter oder versiegelterOriginalverpackung geliefert wird.
  • Bedienungsanleitungen im Lieferumfang enthalten sind
  • Zubehör mitgeliefert wird und in welchem Umfang.
  • eine Herstellergarantie besteht und auf den Käuferübertragbar ist.
  • es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oderVorführobjekt handelt.
  • der Artikel über ein gültiges Verfallsdatumverfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
  • Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung &Accessoires).
  • Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden(z.B. Uhren & Schmuck).

Tipp:
Es gibt Artikel, bei denen andere Begriffefür den Zustand „Neu“ verwendet werden, wie z.B.bei Briefmarken (postfrisch), Münzen (prägefrisch),Tickets (gültig) usw. Auch diese Artikel können mit demArtikelzustand „Neu“ bezeichnet werden.

Herzliche Grüße

eBay-Team