Grundsatz zu elektronischen Geräten
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02-12-2020 15:06
Diese Mail habe ich gerade bekommen:
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu elektronischen Geräten Elektronischen Geräte, die zum Übertragen oder Empfangen von Signalen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und unseren Grundsätzen entsprechen.
Mein Angebot war eine Elektrische Zigarettenstopfmaschine Powerfiller.
Was ist daran elektronisch bzw. wie kann ich bei Ebay veranlassen, dass der Artikel wieder eingestellt werden kann ?
Vielen Dank im Voraus
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@goldtaler-shop schrieb:Diese Mail habe ich gerade bekommen:
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu elektronischen Geräten Elektronischen Geräte, die zum Übertragen oder Empfangen von Signalen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und unseren Grundsätzen entsprechen.
Mein Angebot war eine Elektrische Zigarettenstopfmaschine Powerfiller.
Was ist daran elektronisch bzw. wie kann ich bei Ebay veranlassen, dass der Artikel wieder eingestellt werden kann ?
Vielen Dank im Voraus
es gibt jede Menge Artikel die bei Ebay von Privatverkäufern nicht angeboten werden dürfen - elektr. Zigarettenstopfmaschinen gehören definitiv dazu:
- Private Anbieter dürfen keine E-Zigaretten, E-Shishas und entsprechendes Zubehör anbieten
https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/tobacco-policy?id=4273
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Um behördliche Vorschriften zu erfüllen und Datenschutzverstöße zu vermeiden, untersagen wir den Verkauf bestimmter elektronischer Artikel bei eBay.
Dazu ist der Verkauf dieser Geräte grundsätzlich (behördlich) untersagt - Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz:
der Verbot der elektrischen Zigarettenstopfmaschine folgt aus § 30 Abs. 2 TabStG.
Dort ist ausgeführt welche Eigenschaft die Geräte haben dürfen.
Es heißt dort wörtlich:
"Einfache Geräte sind mechanische, von Hand zu bedienende Geräte zum Drehen oder Stopfen von Zigaretten, die sich nicht zur gewerblichen Herstellung von Zigaretten eignen."
Unter diese Vorschrift fallen nicht nur die fertigen Geräte (elektronische), sondern auch die Bausätze.
Das folgt aus dem Sinn dieser Vorschrift. Es soll verhindert werden, dass Zigaretten in großem Umfang hergestellt werden können und die Tabaksteuer nicht entrichtet wird."
Der seitens Ebay als "Begründung" aufgeführte Grundsatz passt (m.E.) nicht korrekt - ändert aber nichts an der Löschung des Angebots - ergo sollten Sie nicht weiter über ein Wiedereinstellen nachdenken:
Sie riskieren Ihren Account!
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Hast du ein Lager?
bei deinem gewählten Accountnamen denkt man eh an gewerblicher Händler, fehlt nur noch deine Anmeldung dazu bei ebay.
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Hey,
solltest Du eigendlich wissen...der Verkauf von elektrischen Stopfmaschinen ist in Deutschland untersagt.
Such mal einen deutschen VK ..Du wirst keinen finden.
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goldtaler-shop schrieb:Diese Mail habe ich gerade bekommen:
Wir mussten Ihr Angebot entfernen, da es nicht unserem folgenden Grundsatz entsprach: Grundsatz zu elektronischen Geräten Elektronischen Geräte, die zum Übertragen oder Empfangen von Signalen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und unseren Grundsätzen entsprechen.
Mein Angebot war eine Elektrische Zigarettenstopfmaschine Powerfiller.
Was ist daran elektronisch bzw. wie kann ich bei Ebay veranlassen, dass der Artikel wieder eingestellt werden kann ?
Vielen Dank im Voraus
elektrische Stopfmaschinen sind nicht erlaubt oder waren es zumindest nicht - den entsprechenden Passus finde ich allerdings gerade nicht