Meine Rechnung wurde falsch berechnetich habe nach Abzug der aktuellen
Rechnung einen noch nicht übernommenen Rechnungsbetrag von über 430 Euro
!!?? ich habe aber nie im Leben für über 4000 Euro Sachen verkauft ? wer
weiß Rat
Hi ich schliesse mich an, es wird Zeit das Ebay in seiner Pflicht
nachkommt nach geltenden Deutschen Gesetzen seine Plattform zu führen.
Es ist ein Irrglaube das Ebay eine Reklamation und eine Rückgabe anders
behandelt, nach Hausregel Ebay ist das de...
Moin Also wenn die Sichtbarkeit bei Ebay nur gegeben ist , wenn man
Anzeigen schaltet , dann ist das nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG Unlauterer
Wettbewerb.Ebay macht ja schon viel falsch und verstösst täglich zigfach
gegen geltende Gesetze , aber das hier ...