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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Zufällig ist mir gerade aufgefallen, dass eBay die Gebührenberechnung der MwSt. in 2024 geändert hat.

 

Bis einschließlich 2023 wurde die MwSt. kaufmännich und somit korrekt gerundet. Ab 2024 wird die MwSt. grundsätzlich aufgerundet.

 

Zur Dokumentation hier zwei entsprechende Beispiele:

 

bis 2023

koelner1963_0-1706435600991.png

ab 2024

koelner1963_1-1706435663731.png

 

Nachricht 1 von 31
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30 ANTWORTEN 30

Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo @ttd4it ,

 

als Kleinunternehmer der ich bin, entsteht bei mir auch gleichzeitig eine Erhöhung auf der Aufwandsseite.

Man könnte es in meinem Fall auch eine Gebührenerhöhung nennen.

Nachricht 21 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Wenn ich mir jetzt die Ausführungen von miriam@ebay nochmals durch den Kopf gehen lasse und diese Art der MwSt. Berechnung auf das Leben außerhalb Ebays umlege gibt es Tote.

Ich versuche mir eben vorzustellen wie meine nächste KFZ Werkstattrechnung aussieht wenn mir der Mechaniker jeden abgehandelten Posten einzeln mit 19% berechnet.

Kerzen, Keilriemen, Öl, Filterelemente, Arbeitszeit usw.

Ich tendiere zu Posting #18 von @petersmodellbahnstuebchen vermute aber das hier bereits der Steuerprüfer vor dem Finanzamt die Hände über dem Kopf zusammen schlägt.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 22 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

ok, ich habe verstanden das eBay nunmehr die gesetzlich konforme Zeilenweise/ Horizontale Berechnung der Mehrwertsteuer anwendet.

 

Leider wird diese Berechnung in der Gebührenberechnung nicht eindeutig darstellt und zu allem Überfluss schlagen hierdurch eventuell auftretende erhöhte MwSt.-Beträge durch Rundungsdifferenzen (s. Beispiele) bei mir als Kleinunternehmer im Aufwand voll durch.

 

Was ich mich hierbei Frage ist, stellt eBay bei ihrer eigenen Vorsteueranmeldung den Buchungsstoff genauso dar oder belässt es hier bei der alten Spaltenweise/ Vertikale Berechnung und somit der anderen Methode?

 

In meinem Beispiel würde das bedeuten, eBay meldet von den 1,91 EUR nur 0,30 EUR eingenommene USt. dem Finanzamt.

 

Bei dieser Betrachtung würde ich den Hintergrund der Umstellung sogar verstehen.

 

Ach nee, kann ja nicht sein was nicht sein darf. Außerdem soll es ja eine Vereinfachung für uns VK sein und wir sollen eBay einfach mal mehr vertrauen schenken.

 

Ich glaube so langsam leide ich an Paranoia 😕

Nachricht 23 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Egal, wie wir uns alle drehen und wenden.

Die Buchhaltung erfolgt nach Belegen und am Ende muss alles passen. Auf beiden Seiten.

 

Und wenn ich mir dann Monatsabrechnungen mit Rundungsfehlern bis zu 30 Cent ansehe ...

Da kann es einfach nicht sein, dass aus 1+1=2 bei ebay 1+1=2,1 wird.

 

Zum Glück ist Mathematik international, sodass es eigentlich nicht zu „Übersetzungsfehlern“ kommen sollte 😉

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 24 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo in die Runde! Wir beobachten euren Austausch zu diesem Thema sehr genau und ich möchte euch mitteilen, dass wir intern an verschiedenen Stellen auf eure Reaktionen nach meiner Antwort aufmerksam gemacht haben.

 

Falls es hinsichtlich der Berechnung der Steuer bei eBay noch etwas gibt, das wir mit euch teilen können, so werden wir uns in Zukunft nochmals hier einbringen.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 25 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Krass, ist das frech von Ebay.....

 

Nicht das mich der cent jucken würde aber die ganzen Transaktionen aller Verkäufer zusammengerechnet wird eine nette Summe zusammenkommen die sich Ebay einstecken kann 🙂

Nachricht 26 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


@itec-systems  schrieb:

Krass, ist das frech von Ebay.....

 

Nicht das mich der cent jucken würde aber die ganzen Transaktionen aller Verkäufer zusammengerechnet wird eine nette Summe zusammenkommen die sich Ebay einstecken kann 🙂


Finde das zwar auch komisch und nicht kaufmännisch richtig, aber was du schreibst ist genau so ein Quark.

Ist ebay das Finanzamt? Ist doch ein druchlaufender Posten, müssen die doch auch abführen. Davon hat doch ebay nix am Ende.

 

Eher du, wenn du mehr Vorsteuer beim FA abziehen kannst weil ebay die ja auf Deiner Rechnung ausweist.

Lediglich der Kleinunternehmer guckt dumm aus der Wäsche.

Nachricht 27 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

das sehe ich durchaus anders.

 

Ich weiß ja nicht wie Du oder dein StB den Buchungsstoff für die Vorsteuer oder GUV ans FA buchst.

 

Also unser StB bucht nach SK03 und das Gewerbe meiner Frau nach SK04.

Beide haben aber gemein, dass ich den Buchungsstoff für den StB außer das ich andere Konten buche, aber ansonsten gleich aufbereite.

 

Das heißt ich buche jede Rechnung bzw. Transaktion mit den Gesamtpreisen (Einnahmen wie Ausgaben) als Bruttobetrag.

 

DATEV kennt hierfür spezielle Automatikkonto, welche die darin enthaltene USt. selbstständig heraus rechnet und natürlich kaufmännich rundet.

 

Und hier passen dann die beiden unterschiedlichen Berechnungsmethoden nicht mehr übereinander und das leider zu meinen Ungunsten.

Nachricht 28 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

@itec-systems  schrieb:

Krass, ist das frech von Ebay.....

 

Nicht das mich der cent jucken würde aber die ganzen Transaktionen aller Verkäufer zusammengerechnet wird eine nette Summe zusammenkommen die sich Ebay einstecken kann 🙂


Finde das zwar auch komisch und nicht kaufmännisch richtig, aber was du schreibst ist genau so ein Quark.

Ist ebay das Finanzamt? Ist doch ein druchlaufender Posten, müssen die doch auch abführen. Davon hat doch ebay nix am Ende.

 

Eher du, wenn du mehr Vorsteuer beim FA abziehen kannst weil ebay die ja auf Deiner Rechnung ausweist.

Lediglich der Kleinunternehmer guckt dumm aus der Wäsche.


 

Und wenn sie das nicht tun?

Auf der einen Seite aufrunden, auf der anderen Seite abrunden?

Sind doch nur Rundungsdifferenzen .... 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 29 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


@koelner1963  schrieb:

Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

das sehe ich durchaus anders.

 

Ich weiß ja nicht wie Du oder dein StB den Buchungsstoff für die Vorsteuer oder GUV ans FA buchst.

 

Ich bin Kleinunternehmer, daher muss ich die Steuer nicht abrechnen, GUV natürlich.

Mir ist zwar klar, dass man jede gestellte Rechnung einzeln bucht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass du auch gleich die Ausgaben dazu mitbuchst (also die einzelnen Gebühren jeweils extra)?

Mein Verständnis wäre hier, dass man ja nur 1 x monatlich die Rechnung von ebay bekommt und dementsprechend auch so nur 1 x die Gebühren als Gesamtausgabe buchst, es gilt ja schließlich das Datum der Rechnungslegung durch ebay.

Ich kann ja erst buchen, wenn ich eine Rechnung für die Beträge habe. Daher gehe ich so vor und nicht nach der Transaktionsliste.

Daher meinte ich ja, dass man nicht jede einzelne Transaktion an ebay-Gebühren selbst bucht und rundet.

Zumindest buche ich so - aber wie gesagt, ich bin KU und arbeite ohne Steuer - was für mich ja letzendlich die Kosten erhöht.

Nachricht 30 von 31
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Betreff: Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


@gebraucht-ist-gut  schrieb:

@koelner1963  schrieb:

Hallo @gebraucht-ist-gut ,

 

das sehe ich durchaus anders.

 

Ich weiß ja nicht wie Du oder dein StB den Buchungsstoff für die Vorsteuer oder GUV ans FA buchst.

 

Ich bin Kleinunternehmer, daher muss ich die Steuer nicht abrechnen, GUV natürlich.

Mir ist zwar klar, dass man jede gestellte Rechnung einzeln bucht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass du auch gleich die Ausgaben dazu mitbuchst (also die einzelnen Gebühren jeweils extra)?

Mein Verständnis wäre hier, dass man ja nur 1 x monatlich die Rechnung von ebay bekommt und dementsprechend auch so nur 1 x die Gebühren als Gesamtausgabe buchst, es gilt ja schließlich das Datum der Rechnungslegung durch ebay.

Ich kann ja erst buchen, wenn ich eine Rechnung für die Beträge habe. Daher gehe ich so vor und nicht nach der Transaktionsliste.

Daher meinte ich ja, dass man nicht jede einzelne Transaktion an ebay-Gebühren selbst bucht und rundet.

Zumindest buche ich so - aber wie gesagt, ich bin KU und arbeite ohne Steuer - was für mich ja letzendlich die Kosten erhöht.


Ich buche nach dem Zuflussprinzip und somit chronologisch nach den Zahlungsein-und ausgängen der verschiedenen Konten (Kasse, GK und PayPal).

 

Damit ich z.B. einen Zahlungseingang von eBay buchen kann, muss ich dafür natürlich den entsprechenden Buchungsstoff aufbereiten. Und das geht nur mit den detaillierten Transaktionslisten.

Somit zählt bei mir auch nicht irgendein Rechnungsdatum von eBay als Buchungsdatum, sondern das Valuta der Bank.

 

Die von eBay sogenannten Rechnungen helfen mir dabei überhaupt nicht, weil sie nicht den Buchungsstoff des Zahlungseingangs (bei mir 1x im Monat) dokumentieren.

Nachricht 31 von 31
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