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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Zufällig ist mir gerade aufgefallen, dass eBay die Gebührenberechnung der MwSt. in 2024 geändert hat.

 

Bis einschließlich 2023 wurde die MwSt. kaufmännich und somit korrekt gerundet. Ab 2024 wird die MwSt. grundsätzlich aufgerundet.

 

Zur Dokumentation hier zwei entsprechende Beispiele:

 

bis 2023

koelner1963_0-1706435600991.png

ab 2024

koelner1963_1-1706435663731.png

 

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30 ANTWORTEN 30

Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

alena@ebay kannst du bitte was dazu sagen? Danke 🙂

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

So kann man auf Erträge generieren.

 

Man muss kein Kaufmann sein um zu wissen, dass rechnerische 0,304 mit 0,30 dazustehen haben und nicht mit 0,31.

Aber warum stimmt es bei dem einen und beim anderen nicht?

Nachricht 3 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

 

Es ist wirklich nur noch peinlich hier.

Hat Ebay das so nötig oder wieder nur ein zufälliger Programmierfehler ..... 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 4 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

So kann man auf Erträge generieren.

Das könnte man viel einfacher. Man müsste nur von den Privaten wieder Gebühren nehmen und nicht alles auf dem Rücken der Gewerblichen austragen 😉

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 5 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

ich würde da jetzt mal sagen, kein Fehler, sondern Absicht....😎

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 6 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

alena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @koelner1963 danke für den Hinweis. Ich habe es direkt an die Fachabteilung weitergeleitet und sobald ich hier eine Antwort habe melde ich mich wieder bei dir. 

Danke fürs verlinken @perfect-sally 

Liebe Grüße

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Nachricht 7 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo alena@ebay ,

 

vielen Dank.

Nachricht 8 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Ich bekam kürzlich diese Nachricht von ebay: 
Aktion erforderlich: Bezahlen Sie 4.609999999999999
für Ihren Kauf von A4 Fanzine MY WAY 4 (1987) Feelies Jazz
 
HIER LÄUFT NICHTS MEHR!
Nachricht 9 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


@koelner1963  schrieb:

Zufällig ist mir gerade aufgefallen, dass eBay die Gebührenberechnung der MwSt. in 2024 geändert hat.

 

Bis einschließlich 2023 wurde die MwSt. kaufmännich und somit korrekt gerundet. Ab 2024 wird die MwSt. grundsätzlich aufgerundet.

 

Zur Dokumentation hier zwei entsprechende Beispiele:

 

bis 2023

koelner1963_0-1706435600991.png

ab 2024

koelner1963_1-1706435663731.png

 


Super dankeschön, ich hatte schon gedacht ich habe Paranoia ... ist mir nämlich auch schon aufgefallen 🤔
rechnet sich, bei ~ der Hälfte der Transaktionen 1 Cent extra zu verdienen ...

 

Nachricht 10 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo @koelner1963 und @sammlerkiste-1-2-3! Wir haben nachgefragt und kürzlich wurden Maßnahmen ergriffen, um die Berechnung der Steuer bei eBay für alle zu vereinfachen. Es wird aufgrund eurer Beobachtungen dahingehend auch noch ein Hinweis in der Ansicht "Gebührendetails" eingefügt werden, um zu erklären, dass jetzt auf jede Gebühr einzeln Steuern erhoben und gerundet werden. Das ist der Grund dafür, warum die eigenen Berechnungen falsch sein könnten, wenn versucht wird, die Steuer auf den Gesamtbetrag der Gebühren und nicht auf jede einzelne Gebühr zu erheben.

 

Ich hoffe, damit konnte ich aufklären. Danke, dass ihr eure Beobachtung hier mit uns geteilt habt, sehr wertvoll!

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 11 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Hallo miriam@ebay ,

 

Danke für die schnelle Rückmeldung.

 

Leider (wie so oft) spiegelt deine Antwort nur das wieder, was ebay.de sich mal wieder hat einfallen lassen, ohne seine Kunden (VK) vorab darüber zu informieren.

 

Meine Beispiele beziehen sich jeweils auf einen Einzelfall.

Wurden diese überhaupt von jemanden geprüft?

Was sagt euer Qualitätsmanagement zu dem Fall?

 

Mit der Möglichkeit der 2 verschiedenen Methoden die MwSt. zu berechnen ist das zumindest nicht zu erklären.

 

Es gibt 2 Methoden dazu, die gesetzlich beide anerkannt sind.

Die Spaltenweise/ Vertikale Berechnung der Mehrwertsteuer

Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme wird auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.

 

Beispiel

Stellen Sie eine Kundenrechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein:

 

Rechnungsposition 1:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Rechnungsposition 2:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Rechnungsposition 3:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Berechnung: (0,99 EUR x 3) X 1,19 = 3,53 EUR

 

Die Zeilenweise/ Horizontale Berechnung der Mehrwertsteuer

Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile die Mehrwertsteuer und das unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der Mehrwertsteuerbeträge in den einzelnen Artikelzeilen. Die Mehrwertsteuer wird auch hier auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.

 

Beispiel

Stellen Sie eine Rechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein: Rechnungsposition 1:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Rechnungsposition 2:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Rechnungsposition 3:

Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1

Berechnung: (0,99 EUR + 0,19 EUR) x 3 = 3,54 EUR

 

Bei jeder Berechnungsmethode ergibt sich eine Rundungsdifferenz von 0,01 €

 

Um einen Rechenfehler handelt es sich nicht und beide Berechnungen sind zulässig, führen jedoch zu eventuellen Rundungsdifferenzen.

Nachricht 12 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

... nennen wir es doch einfach "erneute Abzocke durch eBay" ...🤔

Nachricht 13 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

hallo miriam@ebay 

diese Antwort ist mir als Kunde leider zu allgemein gehalten und ich verstehe sie nicht...

Konkrete Frage:

Wird von Ebay in Zukunft die kaufmännische Rundung außer Kraft gesetzt und

immer zu Gunsten Ebays aufgerundet?

 

Was soll an dieser Vorgehensweise in Zukunft einfacher ein?

 

Bei den beiden konkreten Beispielen von @koelner1963 , aus 2023 und 2024

wo liegt da die Begründung für die geänderte Berechnung in 2024?

 

Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen  durchgeführt und dann erst

publik gemacht werden, wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?

 

 

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 14 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.


miriam@ebay  schrieb:

 


Warum macht Ihr das für alle nicht noch einfacher:

 

Alle Gewerblichen wissen das zu den Gebühren noch die MwSt hinzukommt.

Warum gebt ihr nicht einfach alles erst in Netto an. Also ohne die Steuer.

Wenn Ihr dann die monatliche Rechnung an die Verkäufer erstellt, könnt Ihr ja dann die MwSt. auf den Gesamtbetrag berechnen und ausweisen und den Verkäufer somit 1 x monatlich mit der Steuer belasten die angefalen ist.

Somit würde der MwSt. auch genau auf den Nettowert für beide Seiten 100% passen und nicht immer abweichend auf der Rechnung sein.

 

Kannst du ja gerne mal weitergeben.

Nachricht 15 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Moin @dmary56 

 

 


 

Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen  durchgeführt und dann erst

publik gemacht werden, wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?

 

 


Das wäre ja mal etwas ganz Neues bei Ebay, die Kunden mal auf irgendwelche Änderungen hinzuweisen.

 

Nachdem in jüngster Zeit einige Schreiber hier aus dem Forum geworfen wurden, weil sie wohl zu kritisch gegenüber Ebay waren, warte ich nur darauf, ab wann das Forum aus Ebay-Sicht "stubenrein" wird.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 16 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

 

Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen  durchgeführt und dann erst

publik gemacht werden, wenn es jemand bemerkt und sich im Forum zu Wort meldet ..... wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 17 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

@sammlerkiste-1-2-3 

 

Moin

 

ob es Abzocke oder rechtlich zulässig ist, werden wir als Gewerbliche leider erst  in 2025 erfahren, wenn uns das Finanzamt, die von EBay kassierte MWST als abzugsfähige Vorsteuer um die Ohren haut und als nicht korrekt berechnet einstuft.

 

Hier wurde mal wieder so schnell "geschossen", daß ich mich frage, ob das rechtlich abgesichert ist.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 18 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Wenn man die Posten einzeln berechnet, dann sind es 31 Cent, während wenn man auf insgesamt 1,60 die 19 % berechnet, dann sind es 30 Cent.

 

Aber was hat das mit Vereinfachung zu tun? Dann müsste man bei jeder Gebühr den Mehrwertsteuerposten ausweisen, damit der Verkäufer sieht, wie die Summe zustandegekommen ist und er weiss, dass plötzlich auf die einzelnen Gebühren gerechnet wird.

Auch wenn es in dem Fall nur ein Cent ist, aber die Darstellung ist so nicht korrekt.

Nachricht 19 von 31
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Versteckte Gebührenerhöhung in 2024 durch Rundungsfehler der MwSt.

Gebührenerhöhung ? = Nein

Rundungsfehler ? = Ja

 

Ich hatte in 2023 eine Antwort/Thread, dass durch die Rundungsfehler ebay-Nutzer bis zu 50 Millionen an extra Steuereinnahmen an den Fiskus zahlen. Für ebay kein Gewinn, nur "durchlaufender Posten".

 

Aber ein Cent macht, je nach angenommener Benutzerzahl,  150.000 € - 160.000 €/Monat aus.

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 20 von 31
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