28-01-2024 10:58
Zufällig ist mir gerade aufgefallen, dass eBay die Gebührenberechnung der MwSt. in 2024 geändert hat.
Bis einschließlich 2023 wurde die MwSt. kaufmännich und somit korrekt gerundet. Ab 2024 wird die MwSt. grundsätzlich aufgerundet.
Zur Dokumentation hier zwei entsprechende Beispiele:
bis 2023
ab 2024
28-01-2024 11:04
alena@ebay kannst du bitte was dazu sagen? Danke 🙂
28-01-2024 11:05
So kann man auf Erträge generieren.
Man muss kein Kaufmann sein um zu wissen, dass rechnerische 0,304 mit 0,30 dazustehen haben und nicht mit 0,31.
Aber warum stimmt es bei dem einen und beim anderen nicht?
28-01-2024 11:06
Es ist wirklich nur noch peinlich hier.
Hat Ebay das so nötig oder wieder nur ein zufälliger Programmierfehler .....
28-01-2024 11:10
So kann man auf Erträge generieren.
Das könnte man viel einfacher. Man müsste nur von den Privaten wieder Gebühren nehmen und nicht alles auf dem Rücken der Gewerblichen austragen 😉
28-01-2024 11:13
ich würde da jetzt mal sagen, kein Fehler, sondern Absicht....😎
28-01-2024 11:16
Hallo @koelner1963 danke für den Hinweis. Ich habe es direkt an die Fachabteilung weitergeleitet und sobald ich hier eine Antwort habe melde ich mich wieder bei dir.
Danke fürs verlinken @perfect-sally
Liebe Grüße
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28-01-2024 11:20
29-01-2024 19:01
29-01-2024 20:10
@koelner1963 schrieb:Zufällig ist mir gerade aufgefallen, dass eBay die Gebührenberechnung der MwSt. in 2024 geändert hat.
Bis einschließlich 2023 wurde die MwSt. kaufmännich und somit korrekt gerundet. Ab 2024 wird die MwSt. grundsätzlich aufgerundet.
Zur Dokumentation hier zwei entsprechende Beispiele:
bis 2023
ab 2024
Super dankeschön, ich hatte schon gedacht ich habe Paranoia ... ist mir nämlich auch schon aufgefallen 🤔
rechnet sich, bei ~ der Hälfte der Transaktionen 1 Cent extra zu verdienen ...
31-01-2024 08:37
Hallo @koelner1963 und @sammlerkiste-1-2-3! Wir haben nachgefragt und kürzlich wurden Maßnahmen ergriffen, um die Berechnung der Steuer bei eBay für alle zu vereinfachen. Es wird aufgrund eurer Beobachtungen dahingehend auch noch ein Hinweis in der Ansicht "Gebührendetails" eingefügt werden, um zu erklären, dass jetzt auf jede Gebühr einzeln Steuern erhoben und gerundet werden. Das ist der Grund dafür, warum die eigenen Berechnungen falsch sein könnten, wenn versucht wird, die Steuer auf den Gesamtbetrag der Gebühren und nicht auf jede einzelne Gebühr zu erheben.
Ich hoffe, damit konnte ich aufklären. Danke, dass ihr eure Beobachtung hier mit uns geteilt habt, sehr wertvoll!
Liebe Grüße
Miriam
31-01-2024 10:58
Hallo miriam@ebay ,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Leider (wie so oft) spiegelt deine Antwort nur das wieder, was ebay.de sich mal wieder hat einfallen lassen, ohne seine Kunden (VK) vorab darüber zu informieren.
Meine Beispiele beziehen sich jeweils auf einen Einzelfall.
Wurden diese überhaupt von jemanden geprüft?
Was sagt euer Qualitätsmanagement zu dem Fall?
Mit der Möglichkeit der 2 verschiedenen Methoden die MwSt. zu berechnen ist das zumindest nicht zu erklären.
Es gibt 2 Methoden dazu, die gesetzlich beide anerkannt sind.
Die Spaltenweise/ Vertikale Berechnung der Mehrwertsteuer
Bei der spaltenweisen Berechnung der Mehrwertsteuer stellt man zunächst die Nettosumme pro Steuersatz für die gesamte Rechnung fest und berechnet daraus die Mehrwertsteuersumme unter Verwendung des gesetzlich geforderten Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme wird auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.
Beispiel
Stellen Sie eine Kundenrechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein:
Rechnungsposition 1:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 2:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 3:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Berechnung: (0,99 EUR x 3) X 1,19 = 3,53 EUR
Die Zeilenweise/ Horizontale Berechnung der Mehrwertsteuer
Die zeilenweise Berechnung der Mehrwertsteuer berechnet für jede einzelne Artikelzeile die Mehrwertsteuer und das unter der Verwendung des entsprechenden Steuersatzes. Die Mehrwertsteuersumme ergibt sich dann als Summe der Mehrwertsteuerbeträge in den einzelnen Artikelzeilen. Die Mehrwertsteuer wird auch hier auf der Rechnung pro Steuersatz getrennt ausgewiesen.
Beispiel
Stellen Sie eine Rechnung aus und geben Sie drei Artikelzeilen ein: Rechnungsposition 1:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 2:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Rechnungsposition 3:
Ein Artikel kostet netto 0,99 EUR. Zuzüglich der MwSt. von 19 % ergibt sich ein Bruttopreis von 1,18 EUR, Menge: 1
Berechnung: (0,99 EUR + 0,19 EUR) x 3 = 3,54 EUR
Bei jeder Berechnungsmethode ergibt sich eine Rundungsdifferenz von 0,01 €
Um einen Rechenfehler handelt es sich nicht und beide Berechnungen sind zulässig, führen jedoch zu eventuellen Rundungsdifferenzen.
31-01-2024 11:54
... nennen wir es doch einfach "erneute Abzocke durch eBay" ...🤔
31-01-2024 12:12 - bearbeitet 31-01-2024 12:16
hallo miriam@ebay
diese Antwort ist mir als Kunde leider zu allgemein gehalten und ich verstehe sie nicht...
Konkrete Frage:
Wird von Ebay in Zukunft die kaufmännische Rundung außer Kraft gesetzt und
immer zu Gunsten Ebays aufgerundet?
Was soll an dieser Vorgehensweise in Zukunft einfacher ein?
Bei den beiden konkreten Beispielen von @koelner1963 , aus 2023 und 2024
wo liegt da die Begründung für die geänderte Berechnung in 2024?
Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen durchgeführt und dann erst
publik gemacht werden, wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?
31-01-2024 12:29
miriam@ebay schrieb:
Warum macht Ihr das für alle nicht noch einfacher:
Alle Gewerblichen wissen das zu den Gebühren noch die MwSt hinzukommt.
Warum gebt ihr nicht einfach alles erst in Netto an. Also ohne die Steuer.
Wenn Ihr dann die monatliche Rechnung an die Verkäufer erstellt, könnt Ihr ja dann die MwSt. auf den Gesamtbetrag berechnen und ausweisen und den Verkäufer somit 1 x monatlich mit der Steuer belasten die angefalen ist.
Somit würde der MwSt. auch genau auf den Nettowert für beide Seiten 100% passen und nicht immer abweichend auf der Rechnung sein.
Kannst du ja gerne mal weitergeben.
31-01-2024 13:04
Moin @dmary56
Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen durchgeführt und dann erst
publik gemacht werden, wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?
Das wäre ja mal etwas ganz Neues bei Ebay, die Kunden mal auf irgendwelche Änderungen hinzuweisen.
Nachdem in jüngster Zeit einige Schreiber hier aus dem Forum geworfen wurden, weil sie wohl zu kritisch gegenüber Ebay waren, warte ich nur darauf, ab wann das Forum aus Ebay-Sicht "stubenrein" wird.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
31-01-2024 14:00
Und auch von mir die Frage, wieso solche Änderungen durchgeführt und dann erst
publik gemacht werden, wenn es jemand bemerkt und sich im Forum zu Wort meldet ..... wäre der normale und ehrliche Weg nicht umgekehrt?
31-01-2024 14:28
Moin
ob es Abzocke oder rechtlich zulässig ist, werden wir als Gewerbliche leider erst in 2025 erfahren, wenn uns das Finanzamt, die von EBay kassierte MWST als abzugsfähige Vorsteuer um die Ohren haut und als nicht korrekt berechnet einstuft.
Hier wurde mal wieder so schnell "geschossen", daß ich mich frage, ob das rechtlich abgesichert ist.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
31-01-2024 17:27
Wenn man die Posten einzeln berechnet, dann sind es 31 Cent, während wenn man auf insgesamt 1,60 die 19 % berechnet, dann sind es 30 Cent.
Aber was hat das mit Vereinfachung zu tun? Dann müsste man bei jeder Gebühr den Mehrwertsteuerposten ausweisen, damit der Verkäufer sieht, wie die Summe zustandegekommen ist und er weiss, dass plötzlich auf die einzelnen Gebühren gerechnet wird.
Auch wenn es in dem Fall nur ein Cent ist, aber die Darstellung ist so nicht korrekt.
31-01-2024 18:06
Gebührenerhöhung ? = Nein
Rundungsfehler ? = Ja
Ich hatte in 2023 eine Antwort/Thread, dass durch die Rundungsfehler ebay-Nutzer bis zu 50 Millionen an extra Steuereinnahmen an den Fiskus zahlen. Für ebay kein Gewinn, nur "durchlaufender Posten".
Aber ein Cent macht, je nach angenommener Benutzerzahl, 150.000 € - 160.000 €/Monat aus.