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Kauf von Privat aus der Schweiz (Quittung/Rechnung für Versand wegen Zoll)

Hallo,

ich bräuchte einen kurzen Hinweis zur weiteren Vorgehensweise beim Kauf von Privat aus der Schweiz.

Ich kann via PayPal zahlen und der Artikel ist sehr günstig ersteigert worden. Bzgl. Zoll würde mich interessieren ob ich den Verkäufer bitten soll mir eine Quittung auszustellen oder die eBay Rechnung anzufügen, da der Zoll ja u.U. hier kontrolliert. Somit ist der Warenwert nicht der Originalpreis im Laden, sondern der bei eBay hochgesteigerte Preis weit unter Warenwert.

 

Oder wie soll man hier vorgehen? Was müsste ich noch beachten?

 

Falls es nicht ganz klar ist, der Artikelstandort ist in der Schweiz und Versand Versand nach DE.

 

Danke und Grüße

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Aus meinen Erfahrungen:

 

Das genaue Vorgehen hängt im allgemeinen von der Warengruppe, der Geschäftsbeziehung und dem Warenwert ab.

 

Eine Zollinhaltserklärung sollte schon dabei sein: aussen anzubringen, bei einfachen privaten bzw. niedrigpreisigen Waren reicht zumindest in anderer Richtung die CN22 aus (ist meines Wissens nach auch international so geregelt mit identischer Nummerierung der Formulare). Ist bei Einschreiben und Paket verpflichtend beim Versand EU nach Nicht-EU. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Zollgebiet.

 

Im allgemeinen ist bei ebay-Auktionen der Kaufpreis entscheidend für die Erhebung. Dies mag im Einzelfall bei Sofortkauf-Angeboten aber anders sein, falls hier ein deutlich vom allgemeinen Handelswert abweichender Preis gezahlt wurde. Da könnte der Zoll insbesondere bei Neuware eine Preismanipulation zur Umgehung von Abgaben erkennen wollen.

 

Nun hängt es von der Warengruppe ab, ob nur Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wird oder auch noch Importzölle hinzukommen.

 

Bzgl. Warenwert: Liegt die errechnete Einfuhrumsatzsteuer unter 5€, wird von einer Erhebung abgesehen.

 

Ansonsten geht die Sendung über die Post allermeist zum Zoll, bei Paketen nahezu 100%ig. Diese wird ohne Zollinhaltserklärung nahezu immer schon in FF/Main zur Feststellung eines Wertes/einer Warengruppe geöffnet werden, andernfalls meist ungeöffnet entweder 1) an die nächstliegende örtliche Zolldienststelle weitergeleitet oder 2) direkt an Dich per Post/DHL weitergeleitet.

1) Hierher, wenn der Wert nicht festgestellt werden konnte bzw. falls Steuern/Zölle zu entrichten wären. Dazu erhältst Du ein Anschreiben und musst i.d.R. einen Beleg/Ausdruck zu der betreffenden PayPal-Transaktion mitbringen. Ferner empfielt es sich, einen Ausdruck des betreffenden eBay-Angebotes mit Artikelbildern mitzunehmen.

2) An Dich, wenn der Zoll die Inhaltserklärung als stimmig betrachtete und/oder keine Steuern/Zölle zu entrichten waren.

 

Geht alles automatisch, kann aber aufgrund der Arbeitsleistung des Zolls wochenlang dauern!

 

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