09-08-2017 13:00 - bearbeitet 09-08-2017 13:03
In meinem Fall habe ich ein iPhone bei einem deutschen Händler gekauft. Bei Überprüfung der Seriennummer auf der Apple Homepage stellte sich dann heraus, dass das Gerät in England verkauft wurde. Und das Gerät bereits vor 3 Monaten aktiviert wurde, obwohl es als nagelneues Ausstellungstück beschrieben wurde!
Hallo,
mal vorab..wenns der Iphone VK war...selten so ein einwandfreies Profil gesehen.
Zum Handy...EU Ware darf schon verkauft werden, wenn Dich allerdings die 3 Monate stören..das würde ich an dem Preis festmachen. War er gut dann kann man da gerne drauf verzichten.
Ja, das Profil war auch der Grund für den Kauf. Der Verkäufer zeigte sich leider sehr uneinsichtig. Meiner Meinung nach sind die "3 Monate aktiviert/alt und der Fall, dass das Gerät aus England/EU-Import stammt" 2 Sachen, die hätten erwähnt werden müssen. Somit weicht das von Beschreibung erheblich ab... meiner Meinung nach.
Verkäufer bietet mir als Entschädigung paar Kopfhörer, statt gewünschten Preisnachlass.
Ich werde das ganze abhaken und meine negative Bewertung, wie oben beschrieben begründen.
Hast du den Händler schon damit konfrontiert ?
Widerrufsfrist abgelaufen ?
Allerdings - nagelneues Ausstellungsstück - ist wie ein schwarzer Schimmel.
Entweder "nagelneu" oder "Ausstellungsstück".