23-07-2014 12:17
Versandfirma: Deutsche Post |
Datum des Versands des Artikels: 01. Jul. 2014 |
Ihre Nachricht an den Käufer: "Der Käufer hat den Erhalt dieses Artikels mit seiner Mail vom 14.07.2014 bestätigt. Der zweite Artikel soll angeblich nicht beigefügt gewesen sein, hierzu habe ich bereits den Kaufpreis in Höhe von 3,05 EURO mit paypal am 14.07.2014 erstattet. Ich weiß nicht, wo das Problem sein soll." Dass der Käufer jetzt einen Fall eröffnet und behauptet, den Artikel nicht erhalten zu haben ist schon dreist, denn am 14.07. teilte er mir mit, das der zweite Artikel "NÜRNBERG: BA Untersuchungsbericht v. 4.2.1938 m. Foto" nicht beigepackt gewesen sei. Den Betrag für diesen Artikel habe ich ohne Anerkenntnis der Zahlungspflicht mit paypal zurückerstattet. Dies hätte er ohne Erhalt des hier angemahnten "RADOM" Artikels garnicht feststellen können. Hier Kopie des Mailtextes des Käufers: Hi, I have got a letter from you but it contains only the other document I bought from you. This one was not sent, did you forget it ? Thanks - zabramtz |