09-01-2013 13:56
Hallo,
ich würden gerne einen Artikel kaufen. Der Händler sitzt nach eigenen Angaben in San Sebastiano al Vesuvio (Provinz Neapel, Region Kampanien) und ist ein gewerblicher Verkäufer.
Sollte mir der Artikel nach Erhalt jedoch nicht gefallen, dann trifft doch deutsches Handelsrecht (Endverbraucher BGB) auf italienisches Handelsrecht oder?
Nun meine Frage:
hat jemand von euch schon mal Erfahrungen mit den italienischen Handelsrecht gemacht?
Der eBay Mitgliedsname des Verkäufers ist di.pa.electronics.
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Antworten
Patrick