Hallo, ich bin gewerblich auf eBay tätig. In meinem geschäftlichen eBay Account ist die UST-ID-Nr. hinterlegt und somit die Nettoabzugsberechtigung. Es kommt immer mal wieder vor, dass ich bei einem europäischen oder auch außereuropäischen Händler einkaufe. Die Preise sind ja ja bekanntlich immer inklusive der entspr. MWST des Landes aus welchem der Verkäufer seine Verkaufstätigkeit ausübt. Leider stehe ich immer wieder vor dem gleichen Problem, dass prinzipiell Bruttopreise im Kaufprozess herangezogen werden und auch letzendlich bezahlt werden von mir, obwohl ich davon ja befreit bin - Amazon bspws. berücksichtigt dass, ob jemand nettoabzugsberechtigt ist oder nicht. Warum kann das ebay nicht auch? Spätestens wenn ich die Einkaufsrechnungen beim Finanzamt einreiche bzw. buchhalterisch verbuche kommt dieses Problem auf, dass ich Nebenkosten bezahlt habe (Fremde MWST) die ich gar nicht bezahlen muss. Diese nun als Warenbeschaffungskosten o.ä. anzusetzen, dem versagt das Finanzamt mit Hinweis, ich müsse mir die Kosten vom Verkäufer zurückerstatten lassen. Wer das schonmal angestrengt hat weiß, dass man diese Mühe unterlässt weil es sinnlos ist........ Ich bekomme dann vom Verkäufer immer wieder die gleiche Antwort ( sinngemäß): Vor dem Kauf hätten Sie uns kontaktieren und uns Ihre UST-ID mitteilen sollen, dann hätten wir iHnen eine Nettorechnung/Auftragsbestätigung ausgestellt..... Im Alltag ist das aber sehr umständlich und zeitraubend weswegen ist das regelmäßig unterlasse, da die Summen nur dreistellig sind........ Außerdem ist das Vorgehen fraglich weil ich damit die Handelsplattform ebay umgehe was gegen Regeln verstößt. Ebay sollte hier dringend handeln und es Gewerbetreibenden einfacher machen.