09-09-2014 17:23
Hallo, jetzt ist es mir schon das 2.mal so gegangen, dass ein Käufer, nach Zuschlag auf sein Gebot, mit fadenscheinigem persönlichen Grund, zurücktreten will. Gibt es dafür eindeutige Regeln ? Ich dachte bisher, wer den Zuschlag hat, muß auch den damit geschlossenen Vertrag erfüllen.