am 13-12-2013 00:05 - zuletzt bearbeitet am 13-12-2013 00:29 von kh-silke
Auf folgenden neuen Sachverhalt / Straftatbestand wird hingewiesen:
Ukrainisches eBay-Mitglied (hier: Anschrift: [...]) erwirbt einen Artikel (hier: hochwertiger In ear-Kopfhörer) und bezahlt diesen per PayPal.
Die Ware wird dem Käufer zugesandt.
Der Käufer moniert nach Erhalt der Ware, diese sei gefälscht und eröffnet einen sog. Fall bei PayPal. Der Käufer blockiert somit die Auszahlung des Betrags an den Verkäufer.
Die Rücksendung der Ware an den Verkäufer verweigert der Käufer, besteht jedoch auf Rückzahlung des Kaufpreises über PayPal.
PayPal behält den Kaufpreis ein und zahlt diesen an den Verkäufer nicht aus, sondern an den Käufer, der die Ware nun »gratis« erhalten hat, zurück.