25-01-2019 10:52
Warum teilst Du das im Forum mit?
Dann leite doch Deine gerichtlichen Maßnahmen ein.
Der Verkäufer muss übigens nicht beweisen, wo das Geld hingekommen ist. Der muss nur nachweisen, dass er keins bekommen hat. Dafür reichen seine Kontoauszüge, auf denen kein Zahlungseingang ist.