Hallo, ich habe einen Staubsauger ersteigert, der laut Beschreibung als Ersatzteil/ defekt ist. Die Frage nach dem defekt konnte der Verkäufer nicht beantworten. Als der Artikel geliefert wurde, stellte ich fest, dass die Bürstenwalze fehlte. Das Netzkabel war durchgeschnitten. Hätte der Verkäufer darauf hinweisen müssen, dass der Staubsauger nicht vollständig ist? Das sollte auch für einen Laien erkenntlich gewesen sein. Ich denke, wenn man z.B. ein Auto ersteigert, bei dem die ein wichtiges Teil (Lenkrad) fehlt, muss der VK darauf hinweisen und nicht nur als defekt ausschreiben.
Was denkt ihr?