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Artikel nicht wie beschrieben von Privatverkäufer

Hallo,

 

ich habe den Artikel Giant Herren Trekking Rad erworben und gestern erhalten. Dafür habe ich einen Preisvorschlag in Höhe von 350,00 EUR abgegeben, welcher angenommen wurde. Ich habe per Überweisung bezahlt.

 

Meiner Meinung nach lassen weder die Bilder noch die Artikelbeschreibung eine richtige Beurteilung des Zustandes zu.

 

Als ich das Fahrrad begutachtet habe, musste ich folgende Mängel feststellen:

 

  • Gebrochenes Kettenschutzabdeckung
  • Abgewetzte Lenkergriffe
  • Roststellen
  • diverse tiefe Kratzer bis auf das blanke Metall

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Ebay schreibt ganz klar "Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers".

 

Ich habe also den Verkäufer höflichst darauf hingewiesen, dass die Mängel gegenüber mir verschleiert wurden und dem Angebot diese Mängel nicht zu entnehmen waren. Daraufhin habe ich, um Klärung gebeten bevor ich meine engültige Bewertung abgebe.

 

 

Der Verkäufer hat geantwortet und geschildert, dass es natürlich gebraucht wurde, draußen (statt im Geschäft) stand und ca. 60 mal Probe gefahren wurde. Außerdem hätten sie mir doch 135,00 EUR vom Angebotspreis erlassen.

 

 

Zum einen bin nun aber der Meinung, dass bewusst Mängel verschwiegen wurden und weder der Ursprungspreis noch mein Preisvorschlag dem Zustand nach angemessen waren. Ich denke nämlich nicht, dass eine Probefahrt mehrere Kilometer lang dauert und somit solche Schäden eigentlich nicht entstanden sein können.

 

Entweder wurde es wesentlich öfter und länger gefahren oder es wurde unsachgemäß behandelt. Beides Indizien für einen Täuschungsversuch. Vor allem die Bilder sind genau so aufgenommen, dass man gerade diese Mängel überhaupt nicht sieht und schon gar nicht vermutet. Der Ursprungspreis suggeriert einen nahezu neuwertigen Zustand, Artikelzustandbeschreibung hin- oder her (Wucher?). Kauft man einen Aussteller im Autohaus oder im Elektronikmarkt, hat dieser nicht so einen Zustand wie dieses Fahrrad. Ich habe Fahrräder gesehen, die weitaus häufiger, vorausgesetzt die Angaben des Verkäufers würden stimmen, und in einem wesentlich besseren Zustand waren.

 

 

Zu keiner Zeit hat sich der Verkäufer entschuldigt oder meinen Missmut verstanden. Ich fühle mich über den Tisch gezogen und würde mich über Ratschläge zum weiteren Vorgehen freuen. Vielleicht liege ich total falsch und sollte es einfach akzeptieren?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

 

Nachtrag vom 14.06.2016:

 

Ich habe bereits viel gebraucht gekauft auf eBay und auf eBay Kleinanzeigen. Und ich muss sagen, dass ich bei "richtigen" Privatverkäufern überhaupt keine Probleme hatte. Man hat offen kommunizieren können, Fragen wurden beantwortet und auch bei Fragen nach dem Kauf konnte man sich einer Antwort sicher sein.

 

Allen gleich waren adäquate Beschreibungen und/oder Fotos.

 

Das ist das Mindeste, was man als Verkäufer tun kann und tun sollte. Wenn ich selbst etwas verkaufe, gebe ich jeden Mangel an, egal ob ich ihn selbst als Mangel deklarieren würde. Nur so kann sich jeder Interessent vorab ein gutes Bild machen und immer noch subjektiv entscheiden, ob er kauft oder eben nicht, weil ihn der eine Kratzer am Gehäuse eines Objektivs z. B. stört. Außerdem habe ich dann Sicherheit, dass er nicht ankommen kann mit Mängeln, die ich definitiv nicht verursacht habe.

 

Normaler Gebrauch ist nicht subjektiv: Es ist kein normaler Gebrauch mit einem PKW überall anzuecken, ein Fahrrad überall hinzuschmeißen, mit einem Wok Bob zu fahren. Normale Abnutzungsspuren sind solche, die während des normalen Gebrauchs unvermeidlich sind, wie z. B. abgenutze Pedalgummis beim Fahrrad, stumpfer Lack bei Gebrauchtwagen, ausgesessene Stelle beim Sofa, ausgeleiertes Bajonett bei SLRs oder Mikrokratzer auf Hochglanzoberflächen von Elektronikartikeln.

 

Alles andere ist m.M.n. als Mangel anzugeben.

 

Wenn ich z. B. neuwertig schreibe, dann, weil ich genau weiß, dass der Artikel genau so nach dem Neukauf aussehen würde PUNKT

 

Jeder kann denken, wie er mag und ja, die meisten Dinge sind in der Rechtsprechung nunmal auslegungssache, aber man muss diese irgendwann auch mal definieren oder überdenken, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind.

 

Vor allem, wenn man privat über das Internet per Versand bestellt, müssen Angaben so präzise wie möglich sein. Weder der Versandweg noch die Zahlungsart sollten darüber entscheiden, ob man abgesichert ist oder nicht.

 

Wenn man mal eine Kleinigkeit vergisst, aber diese gut auf Bildern erkennbar ist, dann ist es für einen Interessenten ersichtlich.

 

In diesem Fall sind die Detailaufnahmen doch ganz klar so aufgenommen, dass man diese Mängel gar nicht sieht. Der Verkäufer sieht ja die Bilder ebenso in der Vorschau, um sich ein Bild von der Komprimierung machen zu können. Dann schreibt man aber die Mängel ganz klar in die Beschreibung.

 

So einfach hat das zu sein.

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @iceamstiel

 

Ich fühle mich über den Tisch gezogen

 

Kann ich nachvollziehen...

 

Ich könnte mir schon vorstellen, dass da was mit Anfechtung wegen arglistiger Täuschung mehr als möglich wäre. Ich würde dem VK kurz und knapp einen Anwalt ankündigen, den ich am Gerichtssitz des VK suchen und beauftragen würde, sofern er meint, mich weiter für d* verkaufen zu wollen. Meines Erachtens wäre er sehr gut beraten, eine Rückabwicklung sehr geräuschlos durchzuführen. Den Anwalt würde ich zudem auch ausdrücklich auf die weiteren Verkaufsaktivitäten dieses VK hinweisen. Oder googel doch mal seinen Namen und ruf ihn in seinem Geschäft an. Vielleicht wirst Du fündig ...Smiley (zwinkernd)

 

Viele Grüße!

 

P.S: Ein Aussteller, der lediglich auch nach dem Kauf von einem Käufer Probe gefahren wurde, sollte aber Dir schon als Kaufinteressent zu denken gegeben haben können. Nicht so wirklich plausibel

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