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Artikelbeschreibung weicht der Homepagebeschreibung ab.

gw1nner
Auf Erkundungstour

Hallo, ich wüsste gerne welche Rechtgrundlage bei Ebay besteht.

 

Ich habe mir ein Notebook bei einem Einzelhandel gekauft und die Artikelbeschreibung ist auch soweit korrekt, alle wichtigen Informationen, Modelnummer und ect. wurden auch angegeben. Seltsam fand ich nur, dass auf der Artikel Überschrift 2GB Ram statt 4GB (artikelbeschreibung) stand. Habe mir aber nichts dabei gedacht. Der Verkäufer wollte relativ wenig Geld für den Artikel in Anbetracht dessen dass ich für die Ware wo anders 100€ mehr zahlen müsste.

 

Nach dem Kauf konnte ich nun weiter unten eine Webseite von dem Einzelhandel sehen, in dem eine weitere Artikelbeschreibung vorzufinden ist, jedoch weicht diese komplett von der Ebay Artikelbeschreibung ab.

 

Ich frage mich natürlich jetzt welches Gerät ich erhalte, ich will ja das, was ich in der Ebay-Artikelbeschreibung gelesen habe und nicht, was unter der Ebay-Artikelbeschreibung steht.

 

 

Nun würde ja gerne wissen, welche Angaben verbindlich und rechtens sind und inwiefern diese zusätzliche Webseite ins Gewicht fällt.

 

Kurz gesagt, kann ich darauf bestehen den Artikel in der Ebaybeschreibung zu erhalten, falls Sie mir den den beschriebenden Artikel von der genannten Webseite zuschicken?

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Hallo,

ich sage es ja nicht gerne, aber Du wirst das Notebook mit der schlechteren Konfiguration bekommen.

Ob es Absicht des VK war, die von eBay angebotene Beschreibung zu nehmen, vermag ich nicht zu sagen.

Hätte der VK aber durchaus merken müssen.

Hier wird wie überall, mit kleinen Tricks gearbeitet.

PS: Für den Kaufpreis ist das NB einfach zu schlecht!

Schick es zurück und schau Dich nach etwas besserem um.

 

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