Bergstroem Fritteuse von Okar Kinderland.

da diese Fritteuse nichts qualitätsmäßig nichts taugt, habe ich die 3 bestellten Fritteusen sofort mit den entsprechenden angeforderten Rücknahmescheine zurückgeschickt. Leider warte ich seit fast 3 Wochen auf die Rückzahlung des überwiesenen Betrages. Diese firma ist telefonisch nicht zu erreichen. Per Mail bekommt eine automatisierte Antwort.

eine Mail war personalisiert, d.h. eine Frau oder ein Herr Beck hat geantwortet. Ich fühle mich verarscht. Wir haben alles kein Geld zu verschenken, schon gar keine € 164,70.

Mailverkehr mit Oskar Kinderland und Ebay laufen seit 15. Mai 2017. Was kann man noch machen? Rechtsanwalt lohnt nicht. Verbraucherzentrale?

 

Bei amazon läuft alles wesentlich besser.

 

B.H.

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@birgihttch-0 schrieb:

da diese Fritteuse nichts qualitätsmäßig nichts taugt, habe ich die 3 bestellten Fritteusen sofort mit den entsprechenden angeforderten Rücknahmescheine zurückgeschickt. Leider warte ich seit fast 3 Wochen auf die Rückzahlung des überwiesenen Betrages. Diese firma ist telefonisch nicht zu erreichen. Per Mail bekommt eine automatisierte Antwort.

eine Mail war personalisiert, d.h. eine Frau oder ein Herr Beck hat geantwortet. Ich fühle mich verarscht. Wir haben alles kein Geld zu verschenken, schon gar keine € 164,70.

Mailverkehr mit Oskar Kinderland und Ebay laufen seit 15. Mai 2017. Was kann man noch machen? Rechtsanwalt lohnt nicht. Verbraucherzentrale?

 

Bei amazon läuft alles wesentlich besser.

 

B.H.


Servus @birgihttch-0

 

Theoretisch hat @marlenecatze recht:

Bei einer Reklamation hätte man zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.

Leider ist es inzwischen so,

daß man auch bei einer Fallmeldung (Artikel weicht von der Beschreibung ab)

nur noch eine Rückabwicklung angeboten bekommt.

Es wäre nun nicht zielführend,

sich als Verkäufer auf die Vorgaben von Ebay einzulassen

und anschließend auf das BGB zu beharren.

 

Da es sich um drei Geräte handelt

und Du von Rücksendescheinen (Plural) schreibst,

gibt es keinen Grund,

nicht wenigstens die zwei nicht getesteten zu erstatten.

Selbst wenn Du alle getestet hättest,

ist eine Erläuterung,

woran es hakt,

doch durchaus zu erwarten.

 

Du könntest dem Händler eine datierte Frist zur Erstattung setzen

und die Folgen (Mahnung, Mahnbescheid) auf seine Kosten erläutern.

 

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