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Ebay einschalten nach Anfrage

Guten Morgen,

ich habe Anfang des Monats zwei Weingläser ersteigert, aber bisher nicht erhalten. Am 14. Juni habe ich beim Verkäufer angefragt, der antwortete, er habe die Sendung am 5. Juni versandt. Ich bat ihn, einen Nachforschungsantrag zu stellen, worauf er antwortete, er habe von DHL erfahren, die Sendung sei nicht auffindbar und der Schaden werde nicht reguliert. Ich schrieb zurück, dass er 8,00 € (!) Portokosten erhalten habe, so dass ich davon ausgehe, er habe es per Paket versandt, so dass DHL ihm den Verlust erstatten werde, und um Erstattung von Kaufpreis + Porto gebeten, womit er nicht einverstanden ist. Nun möchte ich gerne Ebay einschalten, aber es bieten sich nur die Möglichkeiten, eine Nachricht an den Verkäufer zu senden oder den Fall zu schließen, was ich beides nicht möchte. Wie kann ich Ebay einschalten?

Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe,

Katze

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@katze888888  schrieb:

Guten Morgen,

ich habe Anfang des Monats zwei Weingläser ersteigert, aber bisher nicht erhalten. Am 14. Juni habe ich beim Verkäufer angefragt, der antwortete, er habe die Sendung am 5. Juni versandt. Ich bat ihn, einen Nachforschungsantrag zu stellen, worauf er antwortete, er habe von DHL erfahren, die Sendung sei nicht auffindbar und der Schaden werde nicht reguliert. Ich schrieb zurück, dass er 8,00 € (!) Portokosten erhalten habe, so dass ich davon ausgehe, er habe es per Paket versandt, so dass DHL ihm den Verlust erstatten werde, und um Erstattung von Kaufpreis + Porto gebeten, womit er nicht einverstanden ist. Nun möchte ich gerne Ebay einschalten, aber es bieten sich nur die Möglichkeiten, eine Nachricht an den Verkäufer zu senden oder den Fall zu schließen, was ich beides nicht möchte. Wie kann ich Ebay einschalten?

Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe,

Katze


Servus @katze888888 

 

Ebay wirbt zwar mit "Ebay-Käuferschutz",

gemeint ist aber Paypal-Käuferschutz.
Also: Bei Kauf von einem privaten Anbieter und Zahlung per Überweisung hilft Ebay Dir gar nicht.

 

Relevant ist auch,

WAS als Versand im Angebot angegeben war.

Deshalb wirst Du hier kaum eine ordentliche und hilfreiche Antwort erhalten,

wenn niemand das entsprechende Angebot kenn.

 

Sollte Paketversand angegeben sein

und hätte der VK auch so verschickt,

erhält er bei Verlust eines Paketes sehr wohl eine Erstattung.

 

Sollte Paketversand angegeben sein

und er hätte als Päckchen verschickt,

haftete er für die Kosten.

Siehe § 447 Abs 2 BGB.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

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