Ebay einschalten nach Anfrage
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21-06-2019 09:00
Guten Morgen,
ich habe Anfang des Monats zwei Weingläser ersteigert, aber bisher nicht erhalten. Am 14. Juni habe ich beim Verkäufer angefragt, der antwortete, er habe die Sendung am 5. Juni versandt. Ich bat ihn, einen Nachforschungsantrag zu stellen, worauf er antwortete, er habe von DHL erfahren, die Sendung sei nicht auffindbar und der Schaden werde nicht reguliert. Ich schrieb zurück, dass er 8,00 € (!) Portokosten erhalten habe, so dass ich davon ausgehe, er habe es per Paket versandt, so dass DHL ihm den Verlust erstatten werde, und um Erstattung von Kaufpreis + Porto gebeten, womit er nicht einverstanden ist. Nun möchte ich gerne Ebay einschalten, aber es bieten sich nur die Möglichkeiten, eine Nachricht an den Verkäufer zu senden oder den Fall zu schließen, was ich beides nicht möchte. Wie kann ich Ebay einschalten?
Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Katze
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@katze888888 schrieb:Guten Morgen,
ich habe Anfang des Monats zwei Weingläser ersteigert, aber bisher nicht erhalten. Am 14. Juni habe ich beim Verkäufer angefragt, der antwortete, er habe die Sendung am 5. Juni versandt. Ich bat ihn, einen Nachforschungsantrag zu stellen, worauf er antwortete, er habe von DHL erfahren, die Sendung sei nicht auffindbar und der Schaden werde nicht reguliert. Ich schrieb zurück, dass er 8,00 € (!) Portokosten erhalten habe, so dass ich davon ausgehe, er habe es per Paket versandt, so dass DHL ihm den Verlust erstatten werde, und um Erstattung von Kaufpreis + Porto gebeten, womit er nicht einverstanden ist. Nun möchte ich gerne Ebay einschalten, aber es bieten sich nur die Möglichkeiten, eine Nachricht an den Verkäufer zu senden oder den Fall zu schließen, was ich beides nicht möchte. Wie kann ich Ebay einschalten?
Viele Grüße und vielen Dank für die Hilfe,
Katze
Servus @katze888888
Ebay wirbt zwar mit "Ebay-Käuferschutz",
gemeint ist aber Paypal-Käuferschutz.
Also: Bei Kauf von einem privaten Anbieter und Zahlung per Überweisung hilft Ebay Dir gar nicht.
Relevant ist auch,
WAS als Versand im Angebot angegeben war.
Deshalb wirst Du hier kaum eine ordentliche und hilfreiche Antwort erhalten,
wenn niemand das entsprechende Angebot kenn.
Sollte Paketversand angegeben sein
und hätte der VK auch so verschickt,
erhält er bei Verlust eines Paketes sehr wohl eine Erstattung.
Sollte Paketversand angegeben sein
und er hätte als Päckchen verschickt,
haftete er für die Kosten.
Siehe § 447 Abs 2 BGB.
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"...so dass ich davon ausgehe..."
DAS ist immer ganz schlecht!
Es zählen Fakten und keine Vermutungen oder Annahmen.
Was genau war denn in der Artikelbeschreibung als Versandart angegeben?

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Hi!
Wenn er es versichert verschickt hat, erstattet die Post den Paketwert bis zu einer gewissen Summe (meist Wert des Inhalts). Steht bei denen auf der Seite, sind aber auch über FB zu erreichen.
Was ebay angeht, du müsstest ihn anschreiben, damit ebay was machen kann (wie hast du bezahlt? PP? Dann helfen die auch!), schreib ihm einfach dass du deine Ware willst oder einen Versandnachweis (bei €8 zu erwarten ... das ist schon sehr viel Versand für zwei Gläser) und dass das bei dem Porto zu erwarten wäre. Einfach ohne viele Worte.
Der Fall sollte sich dann eröffnen lassen. Ansonsten, wenn das nicht geht, lass dich von eBay anrufen und erklär denen das. Die helfen eventuell.
Gut wäre, wenn er versicherten Versand in der Anzeige stehen hatte oder du per PP gezahlt hast. Überweisung ist immer schwierig, daher mache ich das nur noch bei Kleinstbeträgen.
Ich hätte den Spass schon so oft hier und meist fand sich eine Lösung.
Ich wünsch dir was und LG,
Andy
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Dir möchte ich mal folgendes zum Freitag schreiben @andy1982*
1. Platzhalterangebote sind verboten !
https://www.ebay.de/sch/andy1982*/m.html?item=264366357019&hash=item3d8d767a1b%3Ag%3A2GEAAOSwJppdB%7...
https://www.ebay.de/help/policies/listing-policies/item-location-misrepresentation-policy/no-item-li...
Not allowed Verboten
Leere Angebote oder Angebote mit Platzhaltern, hierzu zählen:
Angebote, für die der Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt Informationen eingeben möchte
unvollständige Angebote, die erstellt werden, um befristete Rabatte auf die eBay-Gesamtgebühren fürs Einstellen auszunutzen
Scheinangebote, die hauptsächlich darauf abzielen, Kaufinteressenten in den Shop des Verkäufers oder zu anderen Angeboten weiterzuleiten
Angebote, die für einen Artikel oder Service werben, der außerhalb von eBay zum Verkauf steht (sieh
2. Dein angegebener Artikelstandort ist verboten
Artikelstandort:
FußballWeltmeisterLand2014, Deutschland
https://www.ebay.de/help/policies/listing-policies/grundsatz-zur-angabe-des-artikelstandorts?id=4244
Mach weiter so und du handelst dir gleich zwei Verwarnungen von ebay wegen Grundsatzverstössen ein.
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Ist vielleicht ganz gut, dass du hier aufgeschlagen bist, weil du Hilfe
leisten wolltest.
Jetzt kannst du noch ganz schnell die Dinge berichtigen, die bei
eBay nicht erlaubt sind. Was, hat man dir ja mitgeteilt.
Mache das lieber ganz schnell, damit du mit dem Unerlaubten
nicht auf die Nase fällst, wäre doch schade!
MfG 🙂