30-03-2017 14:30
Hallo,
habe eine Küchenmaschine gekauft und erst nach dem Kauf erfahren, dass der Verkäufer den Artikel als "Gebraucht" einstuft und nur 1 Jahr Gewährleistung geben will. Im Angebot stand aber defnitiv nichts von Gebrauchtware drin. Es geht vielmehr hierbei um vom Hersteller überholte Rückläufer mit "kleinen Kratzern oder auch Lackfehlern". Gebrauchte Ware ist aber laut Gesetzt etwas anderes.
Ich wollte dieses Angebot ebay melden, da der Verkäufer sich strikt weigert die 2 Jahre Gewährleistung zu geben und weiterhin darauf beharrt den Artikel als "Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)" zu verkaufen ohne von gebrauchter Ware zu sprechen.
Leider gibt es keine Möglichkeit hier Hilfe einzufordern. Die einzige Möglichkeit (siehe Screenshot anbei) ist durch einen nicht erreichbaren Button auf der Seite unmöglich geworden. Und es hängt nicht am Browser. Habe verschieden probiert.
Rechtlich ist für Rückläufer und Widerrufsware keine Kürzung der Gewährleistungsfrist zulässig. Praktisch hast du von einer Gewährleistung von 2 Jahren aber nicht viel, da du bereits nach Ablauf von 6 Monaten ab Kauf den Beweis erbringen müsstest, dass ein etwaiger Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden oder im Keim angelegt war. Eine 'echte' Gewährleistung hast du somit tatsächlich nur in den ersten 6 Monaten.
Ob ebay sich um solche Angebote kümmern würde, wage ich mal sehr zu bezweifeln, da ich in den Praktiken des Verkäufers keinen Regelverstoß im Vertragsverhältnis ebay <--> Verkäufer sehe.
Soweit die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, würde ich ggf. den Kauf widerrufen, wenn dir diese fragwürdigen Methoden des Verkäufers nicht zusagen.
Hallo @cuardos
schön Dich mal wieder zu lesen ![]()