28-04-2017 12:25
Also ich beende dieses Schreiben hier nun meinerseits, ich suchte nach Hilfe, weil mich wohl ein Verkäufer gelinkt hat. aber dass ich , wenn ich zum Marktplatz in der Stadtmitte will , dreimal um die Stadt fahren muss, leuchtet mir nicht ein. Es war kein Hilfreicher hinweis dabei, zumindes nix, was ich nicht schon selber wusste.. und dass ich mich persönlich angreifen lassen muss, das geht schon gleich garnicht...
@layla-mc13 schrieb:Also ich beende dieses Schreiben hier nun meinerseits, ich suchte nach Hilfe, weil mich wohl ein Verkäufer gelinkt hat. aber dass ich , wenn ich zum Marktplatz in der Stadtmitte will , dreimal um die Stadt fahren muss, leuchtet mir nicht ein. Es war kein Hilfreicher hinweis dabei, zumindes nix, was ich nicht schon selber wusste.. und dass ich mich persönlich angreifen lassen muss, das geht schon gleich garnicht...
wer 1 Mal überboten WAR und dann wieder zum Höchstbietenden wird,
weil ein User sein Gebot zurückgezogen hat,
ist nicht mehr zur Abnahme verpflichtet
und genau DAS solltest Du dem Verkäufer mitteilen.
laut eBay ABG §§6 Absatz 7 §6 Angebotsformate und Vertragsschluss
dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
7. | Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande. |