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Erstattung der Reisekosten

Vor ein paar Tagen bin ich sehr weit gereist um mein ersteigertes Kfz abzuhohlen. Der verkäufer hatte gerade mal auf zwei mängel hingewiesen in seiner Verkaufsbeschreibung (Zentralverrieglung,Werbeaufkleberreste entfernen). Nach noch nichtmal 5km bekam ich blos noch den ersten und zweiten Gang rein und fuhr zu der nächsten Wekstatt, wo man mir sagte das es 300 bis 3000 kosten könnte es zu Reparieren.Darauf hin kontacktierte ich den Verkäufer und machte gebrauch von meinem gsetzlichen Rückgaberecht.Ich habe mein Geld wieder bekommen und die Besitzerin fuhr mich zum nächsten Bahnhof. Nun meine Frage: Kann ich meine Reisekosten irgendwie zurückfordern und wenn WIE.

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