30-04-2014 09:15
Hallo,
ich habe bei einem Händler Schuhe gekauft und zurück geschickt, was er auch angeboten hatte. Muss der Verkäufer einen Fall eröffnen um die ebay Gebühr nicht zahlen zu müssen?
LG tacho54
Fall eröffnen trifft es nicht ganz. Es nennt sich in diesem Fall "Abbruch er Transaktion". Ist aber unter "offene Fälle" zu finden. So erhält er seine Gebühren zurück. Wenn Du die Rückerstattung erhalten hast, würde ich zustimmen!