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Falscher Stempel/Punze

Liebe Community,

gestern habe ich ein Goldarmband ersteigert, das in seiner Beschreibung 750/18k stehen hat und auch ein Bild mit diesem Stempel zu sehen ist. Leider handelt es sich nur um eine Vergoldung. Dieser Begriff taucht aber nicht auf, sondern nur missverständliche Bezeichnungen.
Der Käufer lässt mich vom Kauf nicht zurücktreten und droht bereits mit seinem Anwalt. Für mich stellt sich aber die Frage, ob es nicht unter Täuschung fällt in der Artikelbezeichnung nichts von der Vergoldung zu erwähnen und zusätzlich ein Bild mit dem Stempel 18k hochzuladen, der sich letztendlich nur auf die Ummantelung bezieht und doch damit überhaupt nicht gestempelt sein darf. Oder irre ich mich?

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Im Moment wird über einen ähnlichen Kauf vor den Amts- und Landgerichten in Deggendorf gestritten.

 

Das AG Deggendorf hat im Dez  2018 ein Urteil gefällt, dass private Verkäufer gefälschten Schmuck verkaufen dürfen,

da das Feingehaltsgesetz eben nicht für private Verkäufer gilt..

 

Schaut euch dazu einmal diesen Link an:

 

https://norddeutsche-edelmetall.de/das-feingehalts-gesetz-ad-absurdum-gefuehrt-durch-deutsche-gerich...

 

Das LG Deggendorf ist  zur Zeit nicht bereit, das Urteil aufzuheben.

 

Es genügt demnächst einfach zu schreiben, man wisse nicht ob ein Schmuckgegenstand  echt ist. Dann darf der private Verkäufer sogar angeben, dass das Schmuckstück mit "750 gestempelt" sei.

 

Es liegen zwar gegenläufige Urteile vom LG Karlsruhe und LG Frankfurt vor, aber offensichtlich meinen die Deggendorfer Gerichte, dies sei Schnee von gestern.

 

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