03-03-2019 09:56
Im Moment wird über einen ähnlichen Kauf vor den Amts- und Landgerichten in Deggendorf gestritten.
Das AG Deggendorf hat im Dez 2018 ein Urteil gefällt, dass private Verkäufer gefälschten Schmuck verkaufen dürfen,
da das Feingehaltsgesetz eben nicht für private Verkäufer gilt..
Schaut euch dazu einmal diesen Link an:
Das LG Deggendorf ist zur Zeit nicht bereit, das Urteil aufzuheben.
Es genügt demnächst einfach zu schreiben, man wisse nicht ob ein Schmuckgegenstand echt ist. Dann darf der private Verkäufer sogar angeben, dass das Schmuckstück mit "750 gestempelt" sei.
Es liegen zwar gegenläufige Urteile vom LG Karlsruhe und LG Frankfurt vor, aber offensichtlich meinen die Deggendorfer Gerichte, dies sei Schnee von gestern.
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