abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fragwürdiges Geschäftsgebaren ?

Für die Mitglieder, die meinen Formulierungen nicht so ganz folgen konnten:

 

Per Sofortkauf habe ich ein Messgerät erstanden. Zu einem fünftel des üblichen Preises. So ziemlich das neueste, was zu haben ist. Geliefert bekommen habe  ich allerdings ein Gerät, das nicht einmal mehr als Auslaufmodel zu haben ist. Das von mir gekaufte Model  war nicht mehr am Lager . Die Ersatzlieferung ist nicht einmal näherungsweise in der Lage, die Ergebnisse in der gewünschten Qualität zur  Anzeige zu bringen. Kann ich natürlich zurückgeben. Oder den Preisnachlass, den mir der Verkäufer angeboten hat. in Anspruch nehmen. Und klar, ich kann mir die Verkäuferbewertungen vor dem Kauf anschauen. In diesen Fall wären das einige Tausend. Davon 96% positiv. Also,---da klickt man schon mal auf kaufen!  Allerdings habe ich mir, im nachhinein, den Spaß gemacht und habe die negativen Bewertungen einmal näher angeschaut. Was soll ich schreiben? Scheint doch System dahinter zu stecken .Ich bin nicht der erste ,der nicht das bekommen hat, was er gekauft hat. Bei relativ niedrigen Kaufpreisen machen die meisten Kunden keinen Salto Mortale. Mache ich jetzt auch nicht. Speichere ich unter "gemachten Erfahrungen" ab zumal sich der Verkäufer bei solchen Gelegenheiten besonders querstellt ! Kann man alles so nachlesen, unter negativen Bewertungen. Das ganze ist aber nicht unbedingt unter Kavaliersdelikt abzulegen ! Hatten wir schon öfter bei Ebay  (§ 123 I 1. BGB)

Mir wäre es lieb, wenn ich vor solchen  "Ebay Händlern"  verschont bliebe!

Einen herzlichen Dank noch an "potentiale" und "mooshummel" für brauchbare Anregungen. Wenn auch mein Text etwas kryptisch ist. Men, jeg kommer fra Danmark Nørre Vorupør

 

 

 

 

 

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)


@ah0rn schrieb:

Ich biete als Händler im Internet einen sehr günstigen Artikel an. In der Hoffnung, dass viele Kunden, solchen günstigen Konditionen, nicht widerstehen können! Ordert die Kundschaft ausreichend, dann kaufe ich die von mir schon angebotene Ware selbst erst einmal. Große Charge zum günstigen Preis. Aber, wenn diese Rechnung nicht aufgeht?  Wie speise ich dann meine Kunden ab ? Mit einem ähnlichen Artikel, einen nicht ganz so guten? Der ist dann ganz zufällig im Lager! Genauso zufällig wie mein gewünschter Artikel eben nicht mehr im Lager war. Oder mit Preisnachlass? Mein Wunschartikel, den gibt es jedenfalls nicht mehr. Und das, obwohl ich Diesen erstanden und  bezahlt habe! Das wäre doch mal ein  durchgestyltes Geschäftsmodel !

 

Ist mir jetzt aktuell passiert. Nach dem rechercieren der Bewertungen des Verkäufers, kann ich zu keinen anderen Ergebnis kommen! Ebay bietet für derartige Fälle nur die Rückgabe und der Verkäufer einen kleinen Preisnachlass.

Mir wäre es lieb, wenn ich vor solchen  "Ebay Händlern"  verschont bliebe!


@ah0rn

 

 

Dann schau dir die Händler VOR dem Bieten und Kaufen ganz genau an....was hindert dich daran?

 

Und die Recherche der erhaltenen Bewertungen eines Verkäufers macht man auch am besten VOR dem eigenen Bieten ...

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder