02-07-2012 10:16
Hallo,
mir ist bekannt, dass diese Frage sicherlich schon einige Male gestellt wordne ist, dennoch ist dieser Fall hier etwas anders.
Am 20. Juni verkaufte ich einen Artikel. Wie gewöhnlich sandte ich kurz nach Ende der Auktion dem Käufer die "Rechnung" zu.
Als eine Woche später noch immer keinerlei Reaktion kam (ganz gleich ob per Nachricht oder durch eine eingehende Überweisung), öffnete ich einen Fall, der ebenfalls unbeantwortet blieb - bis heute.
Die Frist für die Rückmeldung verstrich, aus dem Grund habe ich den Artikel einem unterlegenen Bieter angeboten und auch erfolgreich verkauft.
Nun ist mein Problem folgendes:
Der eigentliche Käufer droht mir nun in sehr rüden Tonfall, einen Anwalt einzuschalten, sofern er den Artikel nicht bekommt.
Meine Frage dazu:
Gibt es in den eBay-Richtlinien eine klare Aussage, wie lange man auf eine Überweisung warten muss?
Auch wenn dies kein Rechtsforum ist: Ich selber vertrete den Standpunkt, dass ich schon sehr lange gewartet habe. Da aber keine Reaktion des Käufers kam war das Angebot an einen unterlegenen Bieter doch eigentlich rechtens, oder?
das aus Feigheit, Desinteresse oder Faulheit nicht geantwortet wird finde ich auch prall....
solche User landen bei mir sehr schnell auf der Sperrliste...
Und was meine Geduld angeht:
Auch diese ist irgendwann erschöpft, besonders dann, wenn man GLEICHZEITIG 5 Käufer mit dem selben Problem hat 😉