26-09-2012 15:40
Hallo,
ich habe unwissend ein gestohlenes KFZ-Teil ersteigert. Die Polizei hat es samt der VP sichergestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des KP ? Der Verkäufer will nur Rückerstatten wenn ich es ihm zurücksende und dies ist ja nicht möglich, abgesehen davon würde ich mich dann ja auch der Hehlerei strafbar machen.