26-09-2012 15:40
Hallo,
ich habe unwissend ein gestohlenes KFZ-Teil ersteigert. Die Polizei hat es samt der VP sichergestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des KP ? Der Verkäufer will nur Rückerstatten wenn ich es ihm zurücksende und dies ist ja nicht möglich, abgesehen davon würde ich mich dann ja auch der Hehlerei strafbar machen.
TE, kannst Du gutgläubigen Erwerb glaubhaft machen? Was meint die Polizei dazu? Wenn nicht, kannst auch Du strafrechtlich wegen Hehlerei belangt werden...:O