26-09-2012 15:40
Hallo,
ich habe unwissend ein gestohlenes KFZ-Teil ersteigert. Die Polizei hat es samt der VP sichergestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des KP ? Der Verkäufer will nur Rückerstatten wenn ich es ihm zurücksende und dies ist ja nicht möglich, abgesehen davon würde ich mich dann ja auch der Hehlerei strafbar machen.
Ich brauchte das Teil als Ersatz für mein kaputtes. Ich hätte, laut Polizei, belangt werden können wenn ich es weiterverkauft hätte.