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Geklaute Ware ersteigert

rehvenge
Auf Erkundungstour

Hallo,

ich habe unwissend ein gestohlenes KFZ-Teil ersteigert. Die Polizei hat es samt der VP sichergestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des KP ? Der Verkäufer will nur Rückerstatten wenn ich es ihm zurücksende und dies ist ja nicht möglich, abgesehen davon würde ich mich dann ja auch der Hehlerei strafbar machen.

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rehvenge
Auf Erkundungstour

Ich brauchte das Teil als Ersatz für mein kaputtes. Ich hätte, laut Polizei, belangt werden können wenn ich es weiterverkauft hätte.

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