19-12-2012 18:51
Hallo,
Ich habe bei einen gewerblichen Verkäufer einen Artikel erworben. Der mir auch ein 14 tägiges Rückgaberecht eingeräumt hat.
Der Artikel ist nach erhalt Defekt gegangen, so nun das Problem.Der Verkäufer sagt das Rückgaberecht ab den Tag der Ersteigerung zählt? Da Versand schon ne Woche dauerte, fehlt mir ja eine Woche.
Wenn jetzt aber nach Erhalt die 14 tage zählen, bin ich in der Friest.
Der Verkäufer nimmt den Artikel nicht zurück, da er sagt das ab den Tag der Ersteigertung, die 14 Tage zählen.
Was oder Wie ist jetzt richtig???
mfg
Micha