04-01-2018 17:04
Hallo,
mal eine Frage an die Geschäftsleute hier...
Man achte bitte auf die " rot hinterlegte Angabe zur MwSt."
Gilt das nun als angenommener Vertrag wenn ich dort kaufe?
@xyz_ schrieb:Hallo,
mal eine Frage an die Geschäftsleute hier...
Man achte bitte auf die " rot hinterlegte Angabe zur MwSt."
Gilt das nun als angenommener Vertrag wenn ich dort kaufe?
Servus @xyz_
Das ist keine Frage von "erlaubt".
Es geht eher um die Frage,
ob der Händler unbedingt eine Abmahnung bekommen möchte.
Dieser schreit förmlich danach.
Es ist bereits mehrfach ausgeurteilt,
dass ein Hinweis auf Gewerblichkeit in den AGB nicht reicht.
Selbst deutlich sichtbare Hinweise im Angebot dürften im Streitfall
nicht ausreichen,
weil er auf einer eher von Verbrauchern frequentierten Plattform anbietet.
(Siehe das Urteil Az. 4 U 73/11 vom 20.09,2011)
Da reicht schon gar nicht der Hinweis auf die Mehrwertsteuer.
Auch die Überschrift,
mit deren Vielfalt an Begriffen er Verbraucher noch lockt,
sind hier nicht clever.
Er bietet auch die üblichen Bezahlmethoden an.
Da wäre er schon in einer gewissen Erklärungsnot,
wenn da ein Verbraucher kauft.
Der müsste freilich die Steuer entrichten.
Damit hätte der Händler dann aber Gebühren gespart,
was Ebay nicht schätzen dürfte.