08-08-2013 13:39
Hallo.
Ich habe letzte Woche ein Artikel von einem Privatverkäufer ersteigert. Vor dem Kauf habe ich per Nachricht gefragt, ob es in Ordnung sei und sichtbare Gebrauchspuren aufweist...Ich wollte mir halt sicher gehen, da es gebraucht ist. Der Verkäufer meinte es sind keine sichtbaren Gebrauchsspuren vorhanden. Nach dem Erhalt des Pakets habe ich aber welche entdeckt, die mir nicht erwähnt wurden, obwohl ich gefragt habe.
Wie gehe ich jetzt vor? Habe ich eine Möglichkeit mein Geld zurück zu verlangen, denn ich möchte es nicht behalten...Der Verkäufer hat hingeschrieben Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen...aber bei Mängel verschweigen gilt das doch nicht, soweit ich das weiß und habe Recht auf Entschädigung oder?
MfG