26-11-2012 11:50
Hallo, ich habe ein Paar Stiefel ersteigert und musste mit Erhalt feststellen, dass ein Riss im Leder ist und die Hacken abgelaufen sind. Beides wurde in der Auktion nicht erwähnt. Da ich die Schuhe behalten möchte, habe Sie ja zum Zweck des Tragens ersteigert, kann ich die Reparaturkosten vom Verkäufer verlangen?